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WeilerswistAnliegerin klagt erfolgreich gegen Südtangente

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Eine der Kiesgruben an dem Wirtschaftsweg, der bald zur Südtangente umgewidmet werden soll. Viele weitere Flächen südlich und westlich von Müggenhausen und Schwarzmaar sollen ausbeutet werden. Dadurch dürfte der Schwerverkehr zunehmen.

Eine der Kiesgruben an dem Wirtschaftsweg, der bald zur Südtangente umgewidmet werden soll. Viele weitere Flächen südlich und westlich von Müggenhausen und Schwarzmaar sollen ausbeutet werden. Dadurch dürfte der Schwerverkehr zunehmen.

Weilerswist – Aus formellen Gründen hat das Verwaltungsgericht Aachen der Klage einer Anliegerin gegen die Umwidmung eines Wirtschaftsweges zwischen den Ortschaften Schwarzmaar und Schneppenheim in eine öffentliche Straße stattgegeben. Das hat der Anwalt der Gemeinde jetzt Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst und der Verwaltungsspitze mitgeteilt. Doch die Realisierung der sogenannten „Südtangente“, die die Ortschaften Müggenhausen, Schwarzmaar und Vernich vom Kiesabbauverkehr entlasten soll, ist damit nicht unmöglich geworden.

Denn das Gericht habe, so der Jurist, auch Hinweise gegeben, wie die Gemeinde zu ihrem Ziel gelangen könne und wie die Klage der Anwohnerin aus heutiger Sicht des Gerichts abgewiesen werden müsse. In einem Schreiben an die Ratsmitglieder und die Fraktionen hat die Verwaltungsspitze die Einschätzung des Anwalts weitergegeben.

Danach muss der Wirtschaftsweg wortwörtlich in eine Gemeindestraße umgewidmet werden. Außerdem, so das Gericht, müsse der Gemeinderat eine Abwägung vornehmen, denn für den Bereich sei keine Planfeststellung erfolgt und das Umlegungsverfahren habe bereits 1908 stattgefunden.

Schallschutz für Anwohnerin

Der Rat müsse also mit der Widmung eine Abwägung über die Folgen der Maßnahme vornehmen. Die Ortsdurchfahrt werde vom Kiesverkehr teilweise entlastet, das Anwesen der Klägerin unmittelbar an der geplanten Kiestrasse aber werde durch diese Maßnahme belastet. Diese Belastung der Anwohnerin müsse kompensiert werden. Die Gemeinde müsse also, so ein Vorschlag des Gerichts, in ihrer Abwägungsentscheidung die Kostenübernahme für den Einbau von Schallschutzfenstern zusichern.

Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst schlug deshalb den Ratsmitgliedern vor, den Vorgaben des Verwaltungsgerichts zu folgen und einen entsprechenden Beschluss in der Ratssitzung am 13. Dezember zu fassen. (bz)

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