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„Einfacher als Backen“Ermittler erklären Umgang mit Amphetamin-Öl im Prozess

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Symbolbild

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Siegen/Oberberg – „Das ist einfacher als Backen. Sie brauchen keine Hitze“, erklärte die Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes vor dem Siegener Landgericht. Sie meinte die Herstellung von Amphetamin-Sulfat aus dem Öl, für dessen Einfuhr und potenziellen Verkauf sich fünf Angeklagte verantworten müssen.

Das Gericht hatte die Chemikerin geladen, weil weder die Siegener Juristen noch die Polizeibeamten über entsprechende Erfahrung verfügen. Aus den im Februar in Wiehl bei den Angeklagten gefundenen 16 Flaschen mit 5919 Gramm darin aufgelöster Amphetamin-Base hätten rund 8050 Gramm Amphetamin-Sulfat hergestellt werden können, rechnet die Frau vor.

Nachdem einige Beamte ausführlich über die Durchsuchungen berichtet hatten, kamen die Angeklagten selbst zu Wort. Alle sagten aus, dass sie aus schwierigen Verhältnissen stammen. Bis auf einen haben sie keine richtige Ausbildung genossen.

Langes Vorstrafenregister bei 28-Jährigem

Nur der in Olpe geborene Täter (28) hat aber ein langes Strafregister. Er sei bei einer alkoholkranken, sehr gewalttätigen Mutter aufgewachsen, bereits kurz nach der Einschulung wegen Tretens und Spuckens gegen eine Lehrerin von der Grundschule geflogen. Ein gutes halbes Jahr habe er in der Kinderpsychiatrie verbracht und danach keinen Halt mehr gefunden. Darauf folgten Heim und weitere Schulverweise. Immer wieder wurde er zur Mutter zurückgeschickt, die ihn ständig geprügelt habe. Nachdem sein Vater starb – „Der war gut zu mir“ – sei dann alles vorbei gewesen. Seine ersten Kiff-Erfahrungen habe er mit elf Jahren gemacht.

Die anderen Angeklagten hingegen haben bisher gar keine oder geringe Vorstrafen und auch kaum Bezug zu Drogen. Dies trifft auch auf den 25-jährigen Haupttäter mit Bezügen nach Engelskirchen zu, der laut seiner Verteidigerin erst in Schwierigkeiten kam, als er seinen nach einem Unfall pflegebedürftigen Vater versorgte, dafür seinen Job aufgab und in finanzielle Probleme geriet: „Da ging das Drama los.“

In der nächsten Woche wird der Prozess unter anderem mit den Plädoyers fortgesetzt. Für den 29-jährigen Gummersbacher, dessen Anwalt dann verhindert ist, hat dieser bereits eine Strafe am unteren mit dem Gericht vereinbarten Rand, also maximal vier Jahre, beantragt, sowie die Haftverschonung nach dem Urteil. Der junge Mann lebe in geordneten Verhältnissen und habe auch eine feste Arbeit in Aussicht.

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