BergneustadtAusschuss streitet über Senkung der Grundsteuer B

Lesezeit 3 Minuten
grundsteuer Symbol

Symbolbild

Bergneustadt – Soll die Bergneustädter Grundsteuer B im Etat 2022 gesenkt werden? Nach der einstündigen, emotional geführten Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch sagte Uwe Binner, der Allgemeine Vertreter des an diesem Tag erkrankten Bürgermeisters, dass die Fraktionen diese sensible Frage doch besser im Vorfeld hätten klären sollen: „Es täte der Stadt gut, solch einen Punkt fraktionsübergreifend zu entscheiden.“ Daraus wurde nichts.

Es bleibt noch viel zu streiten

Nach reichlich Schuldzuweisungen kassierte zuerst die beantragte Senkung hauchdünn eine Absage, später gab’s zudem ein Patt beim Votum über die Hebesätze-Satzung. Ohnehin hat der Rat bei seiner Sitzung am kommenden Mittwoch (18 Uhr, Krawinkelsaal) das letzte Wort.

Gleich zwei Fraktionen hatten die Senkung der bis dato sehr hohen Grundsteuer für bebaute Grundstücke beantragt: Die UWG wollte, dass sie von den jetzigen 959 auf 865 Prozent reduziert wird. Die CDU hatte gerechnet, dass der Etat 2022 mit einer Grundsteuer B von 895 Prozent auskommen könne. CDU-Fraktionschef Reinhard Schulte erinnerte an die lange Geschichte des „exorbitanten Steuersatzes“. Ende 2015 hatte der Rat die Grundsteuer notgedrungen auf 959 Punkte erhöht, um der schlechten Haushaltslage und den Bedingungen des Stärkungspakts gerecht zu werden. Viele Bergneustädter protestierten, zogen bis vor den Landtag nach Düsseldorf.

„Es ist mehr als richtig, jetzt ein Zeichen zu setzen"

Schulte sagte, der Rat habe den Bürgern damals versprochen, die Grundsteuer B wieder zu senken, sobald dazu die Chance bestehe. Und jetzt, nach dem Ende des Stärkungspakts, gebe es diese Möglichkeit. Neben der Verschiebung des geplanten Flüchtlingswohnheims am Silberg biete die Entlastung bei der Kreisumlage den nötigen finanziellen Spielraum. Jens Holger Pütz (UWG) appellierte an den Ausschuss: „Es ist mehr als richtig, jetzt ein Zeichen zu setzen und unter die magische Grenze von 900 Punkten zu gehen.“ Auch Christian Hoene (FDP) war der Meinung, „dass wir die Chance nutzen sollten“. Da spielten die anderen Fraktionen nicht mit. Axel Krieger (Grüne) nannte den CDU-Antrag unseriös. Würde der Rat die Grundsteuer B nun senken, sei es absehbar, dass sie im nächsten Jahr schon wieder erhöht werden müsse. Heftige Widerrede kam auch von Daniel Grütz (SPD): „Obwohl auch wir die Grundsteuer gerne senken würden, gibt es die Haushaltslage nicht her.“ Die Kreisumlage sinke keineswegs, sondern falle nur geringer aus, werde aber Bergneustadt in den kommenden Jahren deutlich stärker belasten. Grütz’ Fraktionskollege Detlef Kämmerer rechnete vor, dass die von der CDU gewünschte Grundsteuersenkung für den einzelnen Bürger eh nur ein relativ geringe Entlastung bedeute: „Umgerechnet ist das pro Jahr nur eine halbe oder ganze Tankfüllung.“ Ein Punkt, den Stadtkämmerer Bernd Knabe vertiefte. Er plädierte dafür, den Hebesatz beizubehalten – „auch, weil wir ihn im kommenden Jahr eh wieder anheben müssen.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Der UWG-Antrag bekam nur eine Ja-Stimme, der CDU-Antrag je sieben Ja- und Nein-Stimmen. Später wurde über die drei Hebesätze einzeln abgestimmt: Grundsteuer A (370 v.H.) und Gewerbesteuer (475 v.H.) wurden abgesegnet – die Grundsteuer B nicht. Im Rat sollen die Anträge erneut diskutiert werden.

Rundschau abonnieren