Keine MehrheitSteuerreform scheitert in Bergneustadt schon im Ansatz

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Der Hebesatz für die Grundsteuer B ist NRW-weit in Bergneustadt am höchsten. Die Belastung der Hausbesitzer ist aber sehr unterschiedlich. Spätestens ab 2002 sei die Bemessungsgrundlage bundesweit rechtswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B ist NRW-weit in Bergneustadt am höchsten. Die Belastung der Hausbesitzer ist aber sehr unterschiedlich. Spätestens ab 2002 sei die Bemessungsgrundlage bundesweit rechtswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt.

Bergneustadt – Im Keim erstickt hat der Bergneustädter Rat den Versuch der SPD, für mehr Ausgewogenheit bei der Grundsteuer B zu sorgen. Dass es ungerecht ist, wenn Besitzer älterer Häuser vergleichsweise wenig, die Eigentümer neuerer Gebäude aber überproportional viel Grundsteuer zahlen, war unter den Stadtverordneten unstreitig. Das Bundesverfassungsgericht hat das schließlich auch schon festgestellt.

Aber der Stadtrat sei nun mal nicht zuständig, erklärte CDU-Fraktionschef Reinhard Schulte. Steuergesetze zu ändern, sei Sache des Bundes. Auch die Verwaltung winkte ab: Man habe nicht die notwendigen Daten, das tatsächliche Ausmaß der Schieflage zu ermitteln, versicherte Kämmerer Bernd Knabe. Die Stadt bekomme vom Finanzamt neben anderen Angaben nur den Veranlagungszeitpunkt, also ab wann der aktuelle Eigentümer zahle, nicht aber das Baujahr des Hauses geliefert. Das bei mehr als 4000 bewerteten Grundstücken einzeln zu recherchieren, sei nicht zu machen. SPD-Fraktionsvorsitzender Thomas Stamm, dessen Idee es war, das Grundsteuer-B-Aufkommen mittels eines in die Steuerbescheide einzurechnenden Korrekturfaktors anders zu verteilen, hatte seinen Antrag bewusst defensiv formuliert: Es gehe in einem ersten Schritt nur darum, die Verwaltung einen Vorschlag für eine geänderte Steuersatzung ausarbeiten zu lassen. Wenn der Bund tatsächlich bis zum Jahresende eine gerechtere Steuererhebung hinbekomme, sei es ja gut. Wenn nicht, müsse man handeln.

Dann könne der Stadtrat unmöglich den Ende des Jahres fälligen Beschluss für eine Fortsetzung der verfassungswidrigen Steuer fällen. Die SPD-Fraktion jedenfalls werde das nicht tun. Die Grundsteuer B sei wesentlicher Faktor für die Haushaltssanierung im Rahmen des Stärkungspaktes, erinnerte Stamm.

Wenn aber die Mehrheit der Steuerpflichtigen mit älteren Häusern sich an der Sanierung nur unangemessen beteilige, sei das nicht hinzunehmen. Stamm nannte als Extrembeispiele ein Wohnhaus, für das nur 70 Euro im Jahr fällig seien, und eines, für das die Besitzer 2000 Euro Grundsteuer zahlen müssten. Das könne man den Bürgern nicht verständlich machen. Den SPD-Antrag jetzt zu beschließen, sei auch ein politisches Signal, „dass wir uns auf den Weg und Druck von unten machen, wenn aus Düsseldorf und Berlin nichts kommt“, sagte Daniel Grütz (SPD).

Der Stadtrat sah das anders.

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