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Bewaffneter Einbruch in GummersbachTäter erhält sieben Monate auf Bewährung

Lesezeit 2 Minuten
Einbrecher (Symbolbild)

Einbrecher (Symbolbild)

Gummersbach – Ein 41-Jähriger ist vom Schöffengericht in Gummersbach wegen bewaffneten Wohnungseinbruchdiebstahls und Nötigung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Gummersbacher vorgeworfen, am 4. Januar 2020 in eine Wohnung eines Bekannten eingestiegen zu sein. Dabei soll er 500 Euro, einen Rucksack mit dem darin befindlichen Laptop sowie ein Zigarettenetui und eine Kette – beides von geringem Wert – gestohlen haben.

Aufmerksamer Nachbar verhindert Flucht des Täters

Als er die Wohnung verlassen wollte, wurde er von einem Nachbarn aufgehalten, der den Einbruch beobachtet hatte. Der Angeklagte zog laut Anklage eine täuschend echt aussehende Waffe und nötigte den Nachbarn dazu, in seine Wohnung zu gehen. Der Angeklagte selbst ging in die Wohnung des Bekannten, um Laptop und Rucksack wieder zurückzulegen. Das Geld, die Kette und das Etui aber behielt er. „Der Tat ging ein Streit mit dem Bekannten voraus. Mein Mandant wurde von dem Geschädigten selbst mit einer Waffe bedroht. Er schämt sich dafür, was er getan hat, und räumt die ihm zur Last gelegten Taten ein. Aber die 500 Euro hat er nicht entwendet“, erklärte der Verteidiger. Zudem sei bei seinem Mandanten vor einigen Jahren die Krankheit ADHS diagnostiziert worden. Er gehe keiner Arbeit nach und lebe derzeit in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung.

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Da der Geschädigte des Wohnungseinbruchdiebstahls nicht zur Verhandlung erschienen war und auch nicht vorgeführt werden konnte, um zu klären, was es mit den angeblich gestohlenen 500 Euro auf sich habe, wurde dieser Tatbestand in der Urteilsfindung nicht mehr berücksichtigt. „Hier steht Aussage gegen Aussage“, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Neef. (bs)

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