Abo

Fragen an die BezirksregierungModernisierung der Wasserkraftanlagen an der Agger

Lesezeit 3 Minuten
Die Anlage Ohl-Grünscheid darf zurzeit aus Sicherheitsgründen nicht betrieben werden. (Archivfoto)

Die Anlage Ohl-Grünscheid darf zurzeit aus Sicherheitsgründen nicht betrieben werden. (Archivfoto)

Engelskirchen – Die Aggerkraftwerke GmbH mit Sitz im bayerischen Deggendorf, Betreiber u.a. der Wasserkraftwerke entlang der Agger in Engelskirchen, haben mit der Modernisierung der Anlagen begonnen. „Die Turbinen bei der Stauanlage Ohl-Grünscheid und Osberghausen sind eingebaut.

Bei der Stauanlage Ehreshoven I ist der Einbau geplant. Mit den Arbeiten zum Einbau der Turbine in Ehreshoven II ist begonnen worden.“ Das teilte die Bezirksregierung Köln am Freitag auf Anfrage mit.

Wer trägt die Kosten zur Herstellung der Durchgängigkeit?

Die Aggerkraftwerke selber wollten sich nicht „zu laufenden Vorgängen“ äußern, verwiesen aber auf ein Schreiben vom Mai letzten Jahres, am Sachverhalt habe sich nichts geändert. Damals hieß es, das Unternehmen wolle binnen zwei Jahren rund sechs Millionen Euro in die Kraftwerke Ohl-Grünscheid und Ehreshoven I und II investieren, u.a. in den Austausch jeweils einer Turbine samt Generator und der Steuerung der Anlagen. Ein Unding, findet Friedrich Meyer, Flussgebietskoordinator für die Agger.

Denn nun sei der „Oberberg-Erlass“ von 2016 nur noch Makulatur. Dieser Erlass, so Meyer, hätte sicherstellen sollen, dass der Betreiber abwartet, was die vertieften Sicherheitsüberprüfungen ergeben, die zurzeit laufen. Dann erst hätte er gewusst, welche Anforderungen er zu erfüllen hat, um die Sicherheit zu gewährleisten und was auf ihn zukomme, um alle ökologischen Anforderungen zu erfüllen. Erst dann hätte der Betreiber wissen können, ob sich der Weiterbetrieb wirtschaftlich überhaupt rechnet, so Meyer.

Offener Brief an Bezirksregierung

In einem offenen Brief an die Bezirksregierung Köln fragt Meyer, „ob der Betreiber Ihnen gegenüber die Zusage gemacht hat, neben den Kosten aus der vertieften Überprüfung der Anlagen auch die Kosten der ökologischen Anforderungen zu übernehmen?“ Denn zumindest 2014 sei die Rechtsauffassung der Aggerkraftwerke GmbH gewesen, „dass sie mit den Kosten der Durchgängigkeit nichts zu tun habe“.

Meyer befürchtet außerdem, es könne nach Einbau einer neuen Turbine in die Anlage Ehreshoven I „zu gravierenden Änderungen des Wasserhaushaltes im alten Aggerbett kommen“, welches aber als Zielartenkulisse von Lachs und Aal ausgewiesen sei. Noch ein Problem sieht er: Dass „ nach wie vor von Ihrer Behörde keine Mindestwasserführung für das alte Aggerbett gemäß Wasserhaushaltsgesetz festgelegt worden ist“.

„Es scheint hier einige Unklarheiten zu geben“

Auch die FDP fordert jetzt Klarheit in der Debatte um Zustand und Zukunft der Wasserkraftanlagen. Die FDP-Fraktion im Regionalrat Köln hat für die nächste Sitzung in vier Wochen der Bezirksregierung einen Fragenkatalog zukommen lassen, berichtet der Engelskirchener Reinhold Müller. „Denn bisher kommt die Bezirksregierung nicht zu klaren Aussagen.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Die FDP wolle jetzt wissen, „wie die aktuelle juristische und technische Situation der Anlagen, insbesondere in Ohl-Grünscheid, ist. Es scheint hier einige Unklarheiten zu geben“. Die Fraktion wolle von der Bezirksregierung außerdem wissen: „Wie ist die Perspektive der Stauwehre an der Agger im Lichte der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere der Vorgabe der Durchlässigkeit der Agger auch für Lachse und andere Wanderfische?“

Rundschau abonnieren