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Gottesdienste Oberbergischer KreisAb 6. Dezember nur noch mit 3G und Maskenpflicht

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Symbolbild Gottesdienst mit Gesichtsmasken.

Oberberg – Der Oberbergische Kreis hat sich entschieden, aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der dauerhaft hohen Sieben-Tage-Inzidenz nun doch weitere über die sonstigen Regelungen des Bundes und Landes hinausgehende Einschränkungen vorzunehmen. „Wir haben uns im Dialog mit den Religionsgemeinschaften und nach Abstimmung mit dem Ministerium entschieden, eine 3G-Regel und eine Maskenpflicht für Gottesdienste einzuführen“, erklärte Landrat Jochen Hagt am Freitag im Interview mit dieser Zeitung. Die Regelung gilt ab dem 6. Dezember.

Regelung zielt auf viele freikirchliche Gemeinden

Viele evangelische und katholische Gemeinden haben sich jetzt schon selbst 3G und Maskenpflicht auferlegt, teilweise gilt sogar 2G. Die Regelung des Kreises zielt damit vor allem auf die zahlreichen verschiedenen freikirchlichen Gemeinden und andere Religionsgemeinschaften. Zur Frage, welche Rolle die Religion bei der Impfskepsis spiele, sagte Hagt im Interview: „Natürlich spielt die Religion bei der Entscheidung für eine Impfung eine große Rolle.“ Aber man müsse unterscheiden. In der Pandemie habe sich zum Beispiel auch das Freikirchen-Forum gebildet, eine Initiative aus etwa 30 verschiedenen Gemeinden gebildet, mit denen der Kreis gut zusammenarbeite. „Man darf da nicht alle über einen Kamm scheren.“

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Außerdem sei der Kreis auf die Moschee-Gemeinden zugegangen, das Impfmobil habe in Bergneustadt und Waldbröl schon mehrfach gehalten. Der Erfolg der Aktion am vergangenen Wochenende in der Bergneustädter Moschee mit besonders vielen Erstimpfungen zeige, dass das funktionieren kann.

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