Besitz von BetäubungsmittelnGummersbacher Mutter erneut zu Bewährung verurteilt

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Paragraphen-Zeichen sind auf den Türgriffen des Landgerichtes zu sehen. (Symbolbild)

Gummersbach – Die Erleichterung stand der Angeklagten bei der Urteilsverkündung ins Gesicht geschrieben. Wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in einem minderschweren Fall wurde die 35-Jährige zu einem Jahr und drei Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Bei der Mutter dreier Kinder waren bei einer Hausdurchsuchung im März 2020 Marihuana und Amphetamin gefunden worden. Sie habe aber unter anderem ein Geständnis abgelegt und ihre Bewährungshelferin, die ihr im Herbst letztes Jahr zur Seite gestellt wurde, gab der Bürokauffrau eine durchweg positive Prognose.

Bereits wegen BTM-Handels verurteilt

Die Angeklagte habe sich ohne fremde Hilfe therapiert, sei clean und könne dies durch regelmäßige Drogentests auch nachweisen.„Die Schwangerschaft mit ihrem vor ein paar Monaten geborenen Sohn hat ihr geholfen und sie macht einen stabilen Eindruck, dass sie nicht wieder rückfällig wird. Dennoch halte ich es für wichtig, dass sie weiterhin regelmäßig Drogentests vorweist“, so die Bewährungshelferin.

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Im August war die Frau wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens von Betäubungsmitteln bereits zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Die damit einhergehende Bewährungszeit beginnt jetzt von vorne. Zudem muss sie weiter regelmäßige Drogentests vorweisen. „Im Grunde ändert sich mit der Verurteilung von heute nichts“, erklärte Neef. Erleichtert verließ die Bergneustädterin mit ihrem Mann und dem gemeinsamen Kind das Gericht. (bs)

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