Drogenhandel in GummersbachBande hatte Kontakte zur Polizei

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Ein Einbruch in eine dreistöckige Cannabis-Plantage in Gummersbach wurde der Bande letztlich zum Verhängnis. Jetzt stehen neun Angeklagte in Köln vor Gericht.

Ein Einbruch in eine dreistöckige Cannabis-Plantage in Gummersbach wurde der Bande letztlich zum Verhängnis. Jetzt stehen neun Angeklagte in Köln vor Gericht.

Gummersbach/Köln – Vor dem Landgericht Köln ist am Dienstag eine Gruppe von neun Männern angeklagt worden, im Zeitraum von Mai 2016 bis April 2017 mit Rauschgift in nicht unerheblichen Mengen im Raum Gummersbach gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der Gruppe gemeinschaftliches Handeln vor. Sie sollen zum Teil funktionsfähige Schusswaffen dabei gehabt haben. In Einzelfällen sei Marihuana auch an Minderjährige abgegeben worden.

Auto gegen Drogen getauscht und in Cannabis-Plantage eingebrochen

Begonnen haben soll alles im Mai vor vier Jahren in einem Eiscafé, als ein Gebrauchtwagen eingetauscht worden sein soll – gegen vier Kilogramm Marihuana, welches später für rund 14.000 Euro verkauft worden sei. Im Juli sei die Gruppe dann in eine dreistöckige Gummersbacher Cannabisplantage an der Singerbrinkstraße eingebrochen, deren Betreiber bis heute unbekannt ist. Da die Pflanzen noch nicht ausgewachsen waren, habe die Menge an konsumfähigem Marihuana nur anderthalb Kilo betragen.

Bande hatte Unterstützung aus den Reihen der Polizei

In den folgenden Monaten habe die Gruppe etwa zwei Kilo Marihuana und ein Pfund Amphetamine erworben und gewinnbringend weiterverkauft. Anfang November, so die Anklage, sollte die Plantage an der Singerbrinkstraße abgeernet werden. Die Einbruchsgeräusche sollten übertönt werden durch laute Musik aus einem 7er BMW, der auf der Straße stand und an dem ab und zu der Motor aufgeheult habe.

Die Ernte soll per Lieferwagen in eine Wohnung auf dem Bernberg transportiert und zum Trocknen ausgebreitet worden sein. Ausbeute: 17,9 Kilogramm. Daraus habe sich 2,35 Kilogramm Marihuana herstellen lassen. Einem Verkauf sei die Polizei aber zuvorgekommen. Bei einer Durchsuchung seien außer 1,6 Kilogramm Amphetaminsalz-Zubereitung auch Pistolen und Teleskopschlagstöcke gefunden worden.

Sämtliche Vorwürfe eingeräumt

Vor Gericht kommt die Gruppe aber mit milden Strafen davon. Nach einem Rechtsgespräch mit Staatsanwalt und Verteidigern erklärte der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Jan Orth, dass bei Geständnissen in den meisten Fällen Freiheitsstrafen zwischen 21 und 24 Monaten zu erwarten seien, in zwei Fällen zwischen drei und sechs Monaten. Die Angeklagten räumten sämtliche Vorwürfe ein. Das Verfahren gegen einen von ihnen wurde eingestellt.

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Ein Grund für die Milde: Die Bande hatte Unterstützung aus Reihen der Polizei. Ein Gummersbacher Beamter, der die Ermittlungen koordiniert hatte, sagte vor Gericht aus, dass die Ermittlungen sehr erschwert worden seien, da es anfangs einen, zuletzt drei Maulwürfe bei der Polizei gegeben habe, die nach ihrer Enttarnung sofort suspendiert wurden: „Wir haben uns zunächst alle gegenseitig verdächtigt.“

Ermittlungen gegen Polizeibeamte

Auf Nachfrage bestätigte Polizeisprecher Michael Tietze Ermittlungen gegen die drei Kollegen. Nur gegen einen von ihnen sei ein Strafverfahren eingeleitet worden, das gegen Auflagen eingestellt wurde: „Der Kollege ist aber weiter suspendiert und das Disziplinarverfahren läuft noch.“ Es stehe allerdings eine Entlassung im Raum. In den beiden anderen Fällen sei es bei Disziplinarverfahren wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen geblieben. Diese beiden Kollegen seien dennoch bereits aus dem Dienst entlassen worden.

Im Plädoyer betonte der Staatsanwalt, dass die lange Verfahrensdauer wegen der Maulwurf-Problematik strafmildernd zu berücksichtigen sei. Dabei gehe es um die 313-fache Menge THC, die noch als geringfügig gelten könne: „Bei einem zügigen Prozessverlauf würde es in so einem Fall keine Bewährungsstrafen geben.“ So aber forderte er Freiheitsstrafen von rund zwei Jahren auf Bewährung, in zwei Fällen eine Geldstrafe. Das Urteil wird im nächsten Termin verkündet.

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