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Freiheitsstrafe zur BewährungMädchen im Bus unsittlich berührt

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Symbolbild

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Gummersbach – Das Schöffengericht hat am Mittwoch einen 25-Jährigen Mann aus der Gemeinde Reichshof wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie sexueller Belästigung von Kindern in drei weiteren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. In den kommenden zwölf Monaten hat der 25-Jährige Afghane zudem 120 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten.

Der junge Mann hatte sich seit 2017 mehrmals jungen Mädchen morgens im Raum Gummersbach im dicht besetzten Bus unsittlich genähert. Er fasste sie mit der Hand an den Po bzw. in den Genitalbereich. Die jüngste war zwölf Jahre alt. In einem Fall hatte er seine Hose geöffnet und danach sein Geschlechtsteil an der Hose eines weiteren Opfers gerieben.

Auf die Frage von Kirsten Sauter, der Vorsitzenden Richterin, warum er das gemacht habe, sagte der Mann, dass er erregt gewesen sei. Vor Gericht gestand der Angeklagte, der bis dato noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, alle vier Taten begangen zu haben. Das ersparte seinen Opfern, aussagen zu müssen.

Deutliche Worte für die Taten

In ihrer Urteilsbegründung fand Sauter deutliche Worte für die Taten des 25-Jährigen, der selbst zwei Kinder im Alter von sechs und einem Jahr hat. „Es ist eine große Schweinerei, wenn man Kinder so angeht“, sagte die Richterin. Er könne froh sein, dass er nicht in Afghanistan sei. Dort würde der Angeklagte, wie von ihm selbst geschildert, für derlei Straftaten hingerichtet.

Am Ende der Beweisaufnahme ergriff der 25-Jährige das Wort, seine Ausführungen mussten von einer Dolmetscherin übersetzt werden. Unter Tränen entschuldigte er sich, beteuerte, gelernt zu haben. Die dreimonatige U-Haft hatte den Beschuldigten beeindruckt, wie Staatsanwaltschaft und Gericht fanden. Dorthin wolle er auf gar keinen Fall zurück. „So etwas wird nicht wieder vorkommen, das schwöre ich bei meiner Familie.“

Während die Staatsanwaltschaft auf eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr plädiert hatte, forderte der Nebenkläger, der eines der Opfer vertrat, eine Gefängnisstrafe für ihn.

Es sei schwer, eine Prognose zu stellen, ob der 25-Jährige noch einmal straffällig werde, sagte die Richterin. Daher werde die Strafe diesmal zur Bewährung ausgesetzt, „auch wenn das Herz einer Mutter das anders sehen mag.“

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