GummersbachAmtsgericht stellt Verfahren wegen Bandendiebstählen ein

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Gummersbach – Am Amtsgericht Gummersbach endete am Freitag ein Verfahren um eine Reihe von Diebstählen und Einbrüchen in Tateinheit mit Sachbeschädigung mit einer Einstellung. Zwei Männern im Alter von 25 und 40 Jahren waren angeklagt, Anfang vergangenen Jahres gemeinsam mit einem dritten bereits rechtskräftig verurteilten Komplizen die Taten begangen zu haben – unter anderem Ende Januar in Engelskirchen und Wiehl.

Während das Trio für im Raum Siegen begangene Taten bereits verurteilt worden war – der 25- und der 40-Jährige jeweils zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe – waren jetzt die Einbrüche in Engelskirchen und Wiehl Gegenstand der Verhandlung. Doch nur der 25-jährige, in Köln lebende Vater von vier Kinder war im Amtsgericht erschienen. Der 40-jährige Mitangeklagte ließ sich per Arztattest entschuldigen. „Das ist doch ein Gefälligkeitsattest“, mutmaßte Richter Ulrich Neef und löste eine kurze, aber heftige Diskussion mit dem Verteidiger aus. „Ich verbitte mir diese Anschuldigungen“, entgegnete der Rechtsanwalt. „Wissen Sie denn, was er hat?“, fragte Neef den Anwalt. Der antwortete nur: „Das weiß ich doch nicht.“

Einvernehmlich wurde daraufhin beschlossen, das Verfahren zu splitten: Der Prozess gegen den 40-Jährigen soll an einem anderen Tag fortgesetzt werden. Dem 25-jährigen Angeklagten indes bescheinigte seine Bewährungshelferin eine günstige Sozialprognose. Er habe sich zwischenzeitlich selbstständig gemacht und zeige sich einsichtig. Zudem sei er sehr zuverlässig, zuvorkommend und halte sich an Absprachen mit ihr. Der Angeklagte äußerte sich auch selbst: „Ich weiß, dass ich einen großen Fehler gemacht habe, als ich die Taten begangen habe. Aber ich wollte so meine Schulden bezahlen. Jetzt weiß ich, dass ich auch mit einem handwerklichen Betrieb genug verdienen kann.“

Wegen der bereits bestehenden Verurteilung durch das Landgericht Siegen beantragte der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens. Es sei nicht zu erwarten, dass ein erneutes Urteil an dem bestehenden Strafmaß sehr viel ändern würde, begründete er. Diesem Antrag folgte das Schöffengericht.

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