In Hotel und Werkstatt eingebrochenZwei Gummersbacher müssen hinter Gitter

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Das Amtsgericht Gummersbachbverhängte Haftstrafen für zwei Männer.

Gummersbach – Zwei Gummersbacher mussten sich wegen Einbruchs, Diebstahls, gewerbsmäßigen Diebstahls und für das Anzünden eines Autos vor dem Gummersbacher Schöffengericht unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef verantworten.

Die auf zwei Tage festgesetzte Verhandlung endete nun für beide einschlägig vorbestraften Angeklagten mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung. Den 37 und 41 Jahre alten Männern war vorgeworfen worden, in der Zeit zwischen September und Dezember vergangenen Jahres in ein Vereinsheim, eine Autowerkstatt, ein ehemaliges Autohaus, ein Hotel, einen Imbiss sowie in zwei Wohnwagen eingebrochen zu sein. Sie entwendeten gemeinsam und teils allein neben zwei Autos – einen Audi A4 und einen VW Touareg – Beamer, Laptops, diverse Werkzeuge, Bargeld sowie Lebensmittel. Insgesamt machten die beiden Angeklagten Beute in Höhe von rund 30 000 Euro.

In Ex-Autohaus festgenommen

Beendet wurde die Einbruchsserie im ehemaligen Autohaus Ley, dort wurden sie festgenommen. Der neue Besitzer der Immobilie hatte sie auf seiner Überwachungskamera via Handy entdeckt und die Polizei alarmiert. Aufgrund der DNA-Analyse an den Tatorten konnten die Täter von den Ermittlern dann überführt werden. Den Touareg hatten die beiden bereits verkauft, den Audi A4 setzte der 37-Jährige, nachdem sie von der Polizei wieder auf freien Fuß gesetzt worden waren, in Brand, um Spuren zu vernichten.

Der 37-Jährige gestand alle Vorwürfe und wurde zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Einige der Taten waren unter dem Einfluss schwerer Betäubungsmittel und Alkohol geschehen. Es sei sein Wunsch, mit Hilfe einer Therapie sein Leben wieder in den Griff zu bekommen, gab der Verteidiger zu Protokoll.

Verteidiger äußert Zweifel

Der Mitangeklagte blieb dagegen bei seiner Version, nichts mit den Vorwürfen zu tun zu haben. Lediglich den Einbruch in das ehemalige Autohaus räumte er ein. Die anderen Taten könnten seinem Mandanten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, so der Verteidiger. Auch habe er Zweifel an der Glaubwürdigkeit des 37-Jährigen, er beschuldige mit seiner Aussage seinen Mandanten zu unrecht.

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„Um zwei Autos entwenden zu können, bedarf es zweier Fahrer“, erklärte dagegen der Staatsanwalt. Auch das Gericht habe keinen Grund anzunehmen, dass der 37-jährige nicht die Wahrheit sage, sagte der Vorsitzende Richter Neef in der Begründung seines Urteils.

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