Kollission mit RegionalbahnRichter glaubte 21-Jährigem den Sekundenschlaf nicht

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Eine Taube sitzt auf einer Justitia (Symbolbild)

Eine Taube sitzt auf einer Justitia (Symbolbild)

Gummersbach – Wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und fahrlässiger Körperverletzung hat Amtsrichter Ulrich Neef einen damals 21-jährigen Studenten aus Engelskirchen verurteilt. Der junge Mann war im September in Engelskirchen-Loope mit dem SUV seines Vaters trotz geschlossener Halbschranke an der Biesenbacher Straße in Loope auf die Bahngleise gefahren, wo er mit der Regionalbahn 25 kollidierte. Er selbst blieb unverletzt, aber der Lokführer erlitt einen Schock und eine schwangere Frau im Zug musste wegen der Gefahr einer Fehlgeburt eine Woche lang im Krankenhaus behandelt werden.

An dem Sachverhalt gab es nichts zu deuteln, aber zur Ursache schilderte der Fahrer eine Version, die Neef später in seinem Urteil als widersprüchlich und unsinnig bezeichnete. Der Angeklagte war kurz zuvor von einem Asienaufenthalt zurückgekehrt, hatte wenig geschlafen und seinen Vater am Abend nach Overath chauffiert. Auf dem Rückweg musste er an zwei defekten Bahnübergängen längere Zeit warten. Als er schließlich in die Biesenbacher Straße einfuhr, müsse er wegen des Jetlags in einen Sekundenschlaf gefallen sein. Daraus aufgeschreckt, habe er die Fahrspur gewechselt, um nicht gegen die geschlossene Schranke zu krachen, und dann auch noch statt zu bremsen Gas gegeben. Erklären könne er sich das nicht.

Der Richter schon: Der Angeklagte habe einfach keine Lust gehabt, ein drittes Mal vor einer Schranke zu warten, erklärte Neef. Noch eine Minute vor dem Crash war eine Whatsapp Nachricht vom Handy des 22-Jährige abgegangen – der Sekundenschlaf Augenblicke später sei eine reine Schutzbehauptung.

Das Urteil: 1800 Euro Geldstrafe und zwei Monate Führerscheinentzug.

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