Mord aus Heimtücke vorgeworfenMordanklage nach tödlichem Ehestreit in Gummersbach

Lesezeit 2 Minuten
In diesem Haus ereignete sich im Dezember die Tat.

In diesem Haus ereignete sich im Dezember die Tat.

Gummersbach – Mordanklage hat die Kölner Staatsanwaltschaft gegen den heute 57-jährigen Gummersbacher erhoben, der an einem Samstagmorgen im Dezember im gemeinsamen Haus unweit der Aggertalsperre seine Ehefrau getötet haben soll. Nach der Tat hatte sich der Mann selbst telefonisch bei der Polizei gemeldet. Schon in diesem Gespräch soll er die Tat gestanden haben. Eine zum Tatort entsandte Streife fand die Frau tot im Haus.

Auf Anfrage erklärte der Pressesprecher des Kölner Landgerichts, Prof. Dr. Jan Orth, dass die Staatsanwaltschaft dem Mann einen Mord aus Heimtücke vorwerfe. Im Schlafzimmer soll es an diesem Morgen zwischen 7 und 8 Uhr zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft beschreibt die Beziehung der beiden als „konfliktbelastet“. Im Verlauf des Streits soll der Mann von seiner Frau beleidigt worden sein. Daraufhin habe er den Entschluss gefasst, seine Frau zu töten. Er habe sie, so die Anklage, zunächst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihr anschließend mit einem Messer einmal in den Hals gestochen. Das Merkmal der Heimtücke, so der Gerichtssprecher, halte die Staatsanwaltschaft für erfüllt, weil die Frau trotz des Streits mit diesem Angriff ihres Mannes nicht rechnen konnte.

Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt

Hinweise darauf, dass zum Zeitpunkt der Tat die Schuldfähigkeit des 57-Jährigen eingeschränkt gewesen könnte, gebe es laut Anklage nicht.

Der Prozess gegen den 57-Jährigen, der seit der Tat in Untersuchungshaft sitzt, soll Ende April vor dem Kölner Landgericht beginnen und ist zunächst auf fünf Verhandlungstage angesetzt. Wenn es dabei bleibt, könnte das Urteil Ende Mai gesprochen werden.

Rundschau abonnieren