Prozess gegen Gummersbacher DrogenbandeRichter würdigt Reue und Aufklärungshilfe

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Symbolbild

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Gummersbach/Köln – Im Prozess gegen eine Drogenbande hat das Kölner Landgericht jetzt sieben Männer zu Freiheitsstrafen von rund zwei Jahren auf Bewährung oder zu Geldstrafen verurteilt. Ihnen war der Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen im Raum Gummersbach von Mai 2016 bis April 2017 vorgeworfen worden.

Vier Männer verurteilte das Gericht unter Vorsitz von Professor Dr. Jan Orth zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, einen zu einem Jahr und zehn Monaten. Diese fünf seien auch an einem Einbruch in eine Cannabis-Plantage an der Singerbrinkstraße beteiligt gewesen, bei dem 17,9 Kilogramm Marihuana mit einem Gehalt von 2,35 Kilogramm THC erbeutet und in eine Wohnung in Bernberg geschafft worden waren. Die beiden anderen Angeklagten wurden zu Geldstrafen verurteilt.

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Strafverschärfend, so Orth, habe sich ausgewirkt, dass in Bernberg bei der Durchsuchung Schusswaffen und andere gefährliche Gegenstände gefunden worden seien. Der Vorsitzende erklärte aber auch, dass das Gericht minderschwere Fälle habe annehmen müssen, weil es strafmildernde Umstände gebe.

Richter würdigt Reue und Aufklärungshilfe

Als Hauptgrund nannte er die durch drei Maulwürfe bei der Gummersbacher Polizei bedingte sehr lange Verfahrensdauer. Während dieser Zeit habe die zu erwartende Strafe „wie ein Damoklesschwert“ über den Angeklagten gehangen. Zudem seien die Taten unter polizeilicher Überwachung geschehen, die in Bernberg sichergestellten Drogen seien nicht in den Handel gekommen.  Die Angeklagten hätten Reue und Einsicht gezeigt, teilweise sogar Aufklärungshilfe bei weiteren Taten geleistet.

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