Urteil in GummersbachMarihuana-Züchter habe Schmerzen der Freundin lindern wollen

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Das Marihuana habe der Angeklagte auch für seine an Schmerzen leidende Freundin angebaut, sagte der Verteidiger.

Das Marihuana habe der Angeklagte auch für seine an Schmerzen leidende Freundin angebaut, sagte der Verteidiger.

Gummersbach – Ein handfester Streit mit seiner damaligen Freundin hatte die Polizei im August vergangenen Jahres zur Marihuana-Plantage eines Gummersbachers geführt. Am Donnerstag hat das Schöffengericht den 48-Jährigen wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt – auf Bewährung.

Die Staatsanwältin berichtete mit der Anklageschrift, dass Beamte Mitte August 2017 im Erdgeschoss des Wohnhauses in Gummersbach 101 Marihuana-Pflanzen und 38 Setzlinge sichergestellt hatten. Insgesamt seien das 2186 Gramm Marihuana mit erheblichem Wirkstoffgehalt, erläuterte der Vorsitzende Richter Ulrich Neef. Die Grenze der nicht geringen Menge sei um das 21-fache überschritten.

Dass die Polizei der Plantage überhaupt auf die Spur kam, soll an einer Auseinandersetzung des Angeklagten mit seiner damaligen Freundin gelegen haben. Sie soll die Polizei in die neue Wohnung der beiden in Marienheide zu Hilfe gerufen haben, sagte der Verteidiger am Rande der Verhandlung. Als die Polizisten den Streit schlichteten, hätten sie Marihuana gerochen, das der Angeklagte dabei hatte. Der Angeklagte habe den Beamten direkt gestanden, dass er in Gummersbach ebenfalls Marihuana besitze.

Angeklagter habe Schmerzen seiner Freundin lindern wollen

Der Verteidiger sagte im Namen seines Mandanten, dass die Anklage zutreffend sei. Jedoch habe der Angeklagte das Marihuana nicht aus purem Eigennutz angebaut: Seine damalige Freundin war schwer an Leukämie erkrankt und habe unter Schmerzen gelitten, so der Verteidiger: „Mein Mandant hatte die Idee, ihre Schmerzen mit dem Marihuana zu lindern.“ Allerdings habe er es mit der angebauten Menge etwas übertrieben.

Das sah auch die Staatsanwältin so, die in ihrem Plädoyer auch schon eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten beantragt hatte. Dabei bezog sie die Geldstrafe aus einem Urteil mit ein, zu der das Amtsgericht den Mann wegen Körperverletzung an seiner Freundin schon verurteilt hatte. Zugute hielt sie dem Angeklagten, dass er ein stabiles Leben führe und einer Arbeit nachgehe.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, somit ist das Urteil rechtskräftig. (ag)

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