Vergewaltigung in der EheGericht spricht Ehemann trotz Geständnis frei

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Landgericht Köln (1)

Das Kölner Landgericht

Köln/Gummersbach – Mit einem überraschenden Freispruch ist vor dem Landgericht Köln ein Vergewaltigungsprozess gegen einen ehemaligen Gummersbacher geendet. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 36-Jährigen zwei Vergewaltigungen seiner Ehefrau (31) im Mai 2013 und Mai 2014 vorgeworfen und drei Jahre Gefängnis gefordert.

Als Grund für den Freispruch führte das Gericht an, die belastende Aussage der 31-Jährigen sei nicht glaubhaft gewesen. Demnach sei die Aussage zu detailliert, zu strukturiert und zu reflektiert gewesen. Und obwohl die 31-Jährige in ihrer mehrstündigen Aussage am ersten Prozesstag wiederholt mit den Tränen gerungen hatte, befand die Kammer, die 31-Jährige habe wenig Gefühle gezeigt. Für ein Vergewaltigungsopfer sei das atypisch.

Angeklagter legte Geständnis ab – für Gericht ohne Wert 

Auch dass die 31-Jährige die Straftaten erst mit mehrjähriger Verspätung angezeigt hatte, hielt die Kammer der Frau vor. Zudem sei dies vor dem Hintergrund eines Sorgerechtsstreits mit ihrem Ex-Mann um den gemeinsamen Sohn (4) geschehen. Ihre Glaubwürdigkeit habe auch erschüttert, dass sie ihre Anzeige bei der Polizei mit einer schriftlich verfassten Aussage erstattet hatte. Nebenklagevertreter Christian Schulzig sagte nach dem Prozess zu dieser Zeitung:

Schulzigs Staunen hatte wohl auch damit zu tun, dass der Angeklagte im Prozess ein Geständnis abgelegt hatte. Dass dies über eine Erklärung seines Verteidigers Thomas Dominkovic geschah, ist in Strafprozessen nichts Ungewöhnliches. Dominkovic selbst plädierte zudem vergangene Woche auf eine Bewährungsstrafe. Doch die 14. Große Strafkammer unter Vorsitz von Helge Eiselt wertete die Einlassung des Angeklagten als pauschales Geständnis ohne Wert, weil die Taten nur eingeräumt, aber nicht detailliert geschildert worden seien. Das Gericht kritisierte vielmehr die Verteidigung für die Strategie, von Beginn an auf eine Bewährungsstrafe statt auf Freispruch hingearbeitet zu haben.

Die Anklage war davon ausgegangen, dass der mittlerweile in Mannheim lebende Angeklagte im Mai 2013 seine damals im sechsten Monat schwangere Frau in der gemeinsamen Wohnung in Gummersbach vergewaltigt hatte. Ein Jahr später sei es dann zu einem weiteren sexuellen Übergriff gekommen. Bei der zweiten Vergewaltigung habe der damals sechsmonatige Sohn im Kinderbett neben dem Ehebett gelegen und geschrien.

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