Vorwurf der UntreueAnklage gegen Hausverwalter-Paar aus Gummersbach

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Das Amtsgerichtsgebäude in Gummersbach. (Archivfoto)

Das Amtsgerichtsgebäude in Gummersbach. (Archivfoto)

Gummersbach – Wegen des Vorwurfes der gewerbsmäßigen Untreue, die einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt hat, müssen sich ein 66-jähriger Gummersbacher und seine 57-jährige Ehefrau demnächst vor dem Gummersbacher Amtsgericht verantworten. Das bestätigte die Direktorin des Gummersbacher Amtsgerichtes, Claudia Krieger, auf Anfrage dieser Zeitung.

Gegen den Hausverwalter und seine Frau, die in der Firma mitarbeitete, war seit Frühjahr 2016 ermittelt worden. Der Vorwurf: Die beiden sollen hohe Beträge von den der Wohnungseigentümergemeinschaften, die sie verwalteten, in bar abgehoben oder aber auf eigene Konten überwiesen haben, um das Geld für sich zu verwenden. Allein in den 23 Fällen, die jetzt laut Anklage verhandelt werden sollen, geht es um eine Summe von 179.000 Euro. Allein bei einer Gemeinschaft soll der Schaden bei über 100.000 Euro liegen.

Tatsächlich soll die veruntreute Summe jedoch noch viel höher sein. Bereits vor zwei Jahren – kurz nachdem die Hausverwaltung Insolvenz angemeldet hatte – war von 20 Strafanzeigen die Rede, die Schaden wurde auf 600.000 Euro geschätzt. Anfang des Jahres 2017 war bei der Staatsanwaltschaft schon von 40 Anzeigen die Rede. Nach Informationen dieser Zeitung ging es im Insolvenzverfahren sogar um Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von etwa zwei Millionen Euro.

Konzentration auf die klaren Fälle

Dass nun nur ein Bruchteil der dem Paar vorgeworfenen Fälle vor Gericht kommt, erklärt Staatsanwältin Natalie Neuen, Sprecherin der Kölner Staatsanwaltschaft, mit der Verfahrensökonomie bei den ohnehin schon langen Ermittlungen. „Wir haben uns auf die Wohnungseigentümergemeinschaft konzentriert, bei der der größte Schaden entstanden ist.“ Außerdem seien vor allem die Fälle zur Anklage gebracht worden, in denen es besonders eindeutige Belege für die Buchungen und Abhebungen der Angeklagten gegeben habe.

In der Vielzahl der anderen Fälle seien die Ermittlungen hingegen eingestellt – allerdings nur vorläufig und mit Blick auf die vor dem Amtsgericht zu erwartende Strafe. „Theoretisch könnten diese Verfahren wieder eröffnet werden“, erklärt die Staatsanwältin. Außerdem könnten sie auch im Verfahren zur Beurteilung des gesamten Sachverhaltes hinzugezogen werden.

Für den Fall einer Verurteilung wegen Untreue im besonders schweren Fall drohen den beiden Angeklagten zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft. Im Prozess, der vor dem Schöffengericht stattfindet, kann das Amtsgericht allerdings lediglich eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren aussprechen. „Sollte es diese für nicht ausreichend halten, muss es den Fall ans Landgericht verweisen“, erklärt Amtsgerichtsdirektorin Claudia Krieger.

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