Heftige Diskussionen im AusschussIn Morsbach könnten Bürgerenergieparks entstehen

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Wo im Gemeindegebiet Energieparks entstehen könnten, soll jetzt die Verwaltung ermitteln.

Wo im Gemeindegebiet Energieparks entstehen könnten, soll jetzt die Verwaltung ermitteln.

Morsbach – Nach einem einstimmigen Beschluss des Morsbacher Umwelt- und Entwicklungsausschusses könnten im Gemeindegebiet zukünftig Bürgerenergieparks entstehen.

Angelika Vogel, Fraktionsvorsitzende der Grünen, hatte im vergangenen Herbst einen entsprechenden Antrag gestellt: „Wir müssen Energie vor Ort für Menschen vor Ort aus regenerativen Quellen produzieren.“ Dafür müssten jetzt geeignete Flächen gefunden werden, ohne sich im Vorfeld bereits auf eine bestimmte Energieerzeugungsvariante festzulegen.

Beschlussvorschlag der Gemeinde Morsbach sorgt für Empörung

Für heftige Kontroversen sorgte der von der Gemeindeverwaltung erarbeitete Beschlussvorschlag, der dieses Ansinnen in die Bauleitplanung integrierte. Fachbereichsleiter Benjamin Schneider schilderte, dass derzeit mehr als zehn Bebauungspläne und Änderungen von Flächennutzungsplänen in Bearbeitung seien. Es gebe daher keine freien Personalkapazitäten für eine Untersuchung des Gemeindegebietes auf geeignete Flächen. Eine Beauftragung eines externen Dienstleisters sei jedoch möglich.

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Wolfgang Kreft (SPD) empörte sich darüber, dieses Thema in diesem Ausschuss zu beraten – es gehöre in den Betriebs- und Beteiligungsausschuss und sollte mit der Entwicklungsgesellschaft der Gemeinde Morsbach (MEG) verhandelt werden. Zudem sei es eine „Unverschämtheit“, einen derartigen Antrag zu stellen und damit die Umsetzung anderer Bauprojekte zu behindern. Vogel widersprach, dass es zunächst einmal darum gehe, mögliche Flächen zu finden und nicht sofort planerische Verfahren einzuleiten.

Hier könnte in Morsbach ein Bürgerenergiepark entstehen

„Umweltschutz ist ein Thema, das diskutiert und umgesetzt werden muss“, sagte Klaus Solbach (BFM-UBV). So werde schon das Photovoltaikprogramm der Gemeinde hervorragend angenommen. Eine nutzbare Fläche für einen Bürgerenergiepark gebe es etwa auf dem Gelände der ehemaligen Mülldeponie, das ohnehin nicht landwirtschaftlich genutzt werden könne. An einem Park könnten sich bei der Bildung einer Genossenschaft auch Bürger beteiligen, die nicht in eine eigene Solaranlage investieren können.

Schließlich einigte sich der Ausschuss mit sechs Ja-Stimmen und acht Enthaltungen darauf, dass die Gemeinde zunächst einmal mögliche Potenzialflächen ermitteln soll, ohne die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens.

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