Polizistin ins Gesicht gespucktMorsbacher zu Geldstrafe verurteilt

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Symbolbild

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Morsbach/Waldbröl – Wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz unter Einfluss von Alkohol und Drogen sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort und anschließender Beleidigung und Bedrohung von Polizeibeamten ist ein 25-jähriger Morsbacher am Amtsgericht in Waldbröl zu einer Geldstrafe von 5200 Euro verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann vorgeworfen, in der Zeit von Januar bis Juni vergangenen Jahres mehrfach mit einem Auto durch Morsbach, Gummersbach und Reichshof gefahren zu sein, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen zu sein und ohne gültige Kennzeichen am Fahrzeug. Teilweise sei er mit einem Alkoholspiegel von bis zu 1,1 Promille unterwegs gewesen. Eine Blutprobe habe außerdem den Konsum von Cannabis und Amphetaminen ergeben.

Flucht vom Unfallort

Bei einem Unfall im Juni in der Reichshofer Ortschaft Erdingen sei er zudem zunächst weggelaufen. Nachdem ihn die Polizeibeamten gestellt hatten, habe er einer Beamtin mehrfach ins Gesicht gespuckt, sie beleidigt und gedroht: „Ich kenne viele Leute, die machen euch kalt.“

Der Angeklagte gab zu, diese Taten begangen zu haben, schränkte jedoch ein: „Ich habe nur einmal gespuckt.“ Das Auto sei ein Geschenk gewesen. Ohne Führerschein habe er das Fahrzeug aber nicht angemeldet, sondern sich stattdessen einfach immer wieder neue Nummernschilder gekauft, nachdem die Polizei die bisher verwendeten sichergestellt hatte. Die Fahrten seien notwendig gewesen, da es keine gute Busverbindung zu seiner Arbeitsstelle in Wissen gegeben habe.

Gericht verhängt Fahrerlaubnissperre

Am Tag des Unfalls sei er niedergeschlagen von seiner Ex-Freundin gekommen: „Ich wollte einfach nur irgendwo hin.“ In Erdingen sei er dann mit seinem Wagen an den Bordstein gekommen, daraufhin sei der Vorderreifen geplatzt und das Auto mit einem Straßenschild kollidiert. Und angespuckt habe er die Polizistin nur, weil sie ihn zu fest angefasst habe, verteidigte sich der Angeklagte. Zu seinem Drogenkonsum sagte der Morsbacher: „Ich rauche sehr gern Cannabis. Amphetamin brauche ich nicht und nehme es nur, wenn ich Lust dazu habe.“

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Aufgrund des umfassenden Geständnisses des Morsbachers brauchten drei geladene Zeugen nicht vom Gericht gehört werden. In seinem Urteil ging Richter René Dabers leicht über den Antrag der Staatsanwältin hinaus und verhängte neben der Geldstrafe eine Fahrerlaubnissperre von neun Monaten. Zudem ermahnte er den jungen Mann: „Drogen vertragen sich nicht mit dem Straßenverkehr.“

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