Rentnerin in Nümbrecht gestorbenMotorradfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteil

Lesezeit 2 Minuten
Justitia am Gericht

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)

Bonn/Nümbrecht – Zweieinhalb Jahre ist es her, da war eine 77-jährige Rentnerin, die im Dunkeln mit einem Rollator die Otto-Kaufmann-Straße in Nümbrecht überqueren wollte, von einem Motorrad angefahren worden. Die Frau starb noch am Unfallort.

Der Motorradfahrer – heute 23 Jahre alt – war vom Amtsgericht Waldbröl nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern lediglich wegen Unfallflucht, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der Unfall, so hieß es im ersten Urteil, sei „selbst bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit unvermeidbar gewesen“. Ein Sachverständiger war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Rentnerin sich im Schatten eines abbiegenden Autos bewegt habe und ganz verdeckt worden sei. Deshalb sei der Kradfahrer ungebremst mit der 77-Jährigen kollidiert. Er war danach aufs Motorrad gestiegen und wegfahren. Er hatte keine Fahrerlaubnis, sein Motorrad war auch nicht versichert.

Staatsanwaltschaft legte Berufung ein

Die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil nicht einverstanden und legte Berufung ein. Mit Erfolg: Das Bonner Landgericht hat den 23-Jährigen jetzt doch für den Tod der 77-Jährigen verantwortlich gemacht und wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. An der Strafe ändert sich nichts: Es bleibt bei einem Jahr Haft auf Bewährung. Ausschlaggebend war der Grad der Alkoholisierung des Mannes. Während das Amtsgericht noch von 0,99 Promille ausging, wurde in zweiter Instanz neu gerechnet: Der Gutachter kam auf 1,1 Promille.

Angeklagter fühlt sich selbst schuldig

Jenseits der Ein-Promille-Grenze gilt der Fahrer aber als „absolut fahruntüchtig“. Dadurch, so die Richterin, habe er sich schuldig gemacht, auch wenn der Unfall selbst für einen Nüchternen unvermeidbar gewesen wäre.

Das könnte Sie auch interessieren:

Für den Angeklagten entspricht das seinem Schuldgefühl: Der Tod der Frau hat ihn mitgenommen, er ist in psychologischer Behandlung. Bei den Hinterbliebenen hat er sich entschuldigt, mit ihnen steht er im regelmäßigen Kontakt. Das Urteil hat er angenommen.

Rundschau abonnieren