Handel mit MarihuanaDealer muss 8500 Euro Strafe zahlen

Lesezeit 2 Minuten
Symbolbild

Symbolbild

Waldbröl – Aus der Sicht von Strafverteidiger Udo Klemt gab es nicht den geringsten Zweifel: „Die Fälle 1 bis 154 hat es nie gegeben, sie sind frei erfunden.“ Das hatte er zwar vor ziemlich genau einem Jahr an gleicher Stelle schon einmal gesagt. Doch die insgesamt 260 Fälle gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln, die seinem 26 Jahre alten Mandanten von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wurden, waren auch damals nicht ausgeräumt worden. Immerhin zeigte sich der Angeklagte jetzt in etlichen Anklagepunkten geständig, an einen zum Teil noch gesondert verfolgten Personenkreis bis vor knapp drei Jahren mittels eines schwunghaften Hausbesuchs- und Fensterhandels Marihuana-Tüten jeweils im Grammbereich verkauft zu haben.

Die Polizei hatte das insgesamt zu 260 Anklagepunkten reichende Puzzle anhand von Zeugenaussagen und Vernehmungsprotokollen zusammengefügt. Demnach kaufte der als Lagerist arbeitende 26-Jährige das Marihuana meist für 8,50 Euro pro Gramm ein und gab es für zehn Euro weiter. Ein größere Menge (50 Gramm für 425 Euro) war auch darunter, meist jedoch blieb es bei Ein-Gramm-Geschäften.

Angesichts von 1500 Euro, die sein Mandant als Lagerist netto verdiene, könnten die Gewinnspannen aus dem Drogenverkauf nicht als gewerbsmäßig gewertet werden, fand Verteidiger Klemt. Die Staatsanwältin und letztlich auch das Schöffengericht mit dem Vorsitzenden Richter Carsten Becker sahen das anders. Nach rund zweieinhalbstündiger Verhandlung wurde der 26-Jährige zu einer Geldstrafe von 6500 Euro (130 Tagessätze à 50 Euro) verurteilt, hinzukommen weitere 2000 Euro, die er als Gewinn der Justizkasse zuführen muss. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe beantragt. Die beiden Zeugen, die in der Hauptverhandlung gehört wurden, konnten nichts zur Aufklärung der Straftaten beitragen. Ein 23-Jähriger gab an, sich an nichts erinnern zu können, doch vor allem habe er wegen seines eigenen Drogenmissbrauchs mit erheblichen psychischen Störungen zu kämpfen. Der zweite Zeuge, 25 Jahre jung, durfte die Aussage verweigern, weil bislang gegen ihn nicht ermittelt wurde, er sich aber bei einer Zeugenaussage selbst hätte belasten können. Von ihm und anderen, die noch gesondert verfolgt werden, hat die Polizei aktenweise „WhatsApp“-Nachrichten aus Drogen“gesprächen“ ausgewertet und verschriftet.

Rundschau abonnieren