Tritt ins GesichtAngeklagter übergibt dickes Bündel Schmerzensgeld

Lesezeit 2 Minuten
Die Staatsanwaltschaft Bonn. (Archivfoto)

Die Staatsanwaltschaft Bonn. (Archivfoto)

Bonn/Waldbröl – Ein dickes Bündel Geldscheine wechselte gestern im Bonner Landgericht vom Tisch der Verteidiger auf das Pult der Ankläger: Diese 5000 Euro sind Teil eines Schmerzensgeldes von insgesamt 14 000 Euro und sollen zudem die Krankenhauskosten von fast 430 Euro decken, die ein heute 30 Jahre alter Waldbröler aufbringen musste: Am Abend des 14. Oktober 2017 war er vor einer Gaststätte an der Waldbröler Kaiserstraße nach einem Tritt ins Gesicht bewusstlos zu Boden gegangen.

Als Angeklagter muss sich ein Waldbröler verantworten, der seit Juni vergangenen Jahres in Haft sitzt. Der Kickboxer, der früher an Meisterschaften teilgenommen hat, gestand die Tat und bot von sich aus das Schmerzensgeld an. Diese erste Zahlung, so erklärte einer der beiden Verteidiger, habe die Familie des Mannes „zusammengekratzt“.

Lange Liste der Vorstrafen

Mit dem Geständnis wurde zudem eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten rechtskräftig, die das Landgericht im März ausgesprochen hatte. Damals war der 35-Jährige der schweren räuberischen Erpressung schuldig gesprochen worden: Er soll am 16. Mai 2018 mit sechs weiteren Männern an einem filmreifen Überfall auf einen Siegener teilgenommen haben: Dabei hatten einige der Täter Sturmhauben getragen und Kalaschnikow-Gewehre in den Händen gehalten, die sich später als Attrappen erwiesen.

Lang war der Vortrag der früheren Strafen des Waldbrölers, der bereits mehrere Jahre im Jugendarrest und später im Knast verbracht hat. Von 16 Einträgen sprach der Vorsitzende Richter Dr. Marc Eumann. Immer wieder ging es bei den Taten um Gewalt und Tritte, wie sie nur ein geübter Kickboxer ausführen könne.

Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre Haft 

Einen solchen Gewaltakt räumte der Beschuldigte auch für den 14. Oktober 2017 ein: An jenem Abend musste er zusehen, wie der nun 30-Jährige nach feucht-fröhlichen Stunden in jener Kneipe stark betrunken von Arbeitskollegen in ein Auto gesetzt werden sollte, auf der Straße entstand ein Stau deswegen. Der Angeklagte verlor offenbar die Geduld, sprang aus dem Auto und ging auf den Waldbröler los. Der kam eigenen Angaben zufolge erst im Krankenhaus zu sich. Er war so schwer verletzt worden, dass sein Gesicht bei mehreren Operationen wiederhergestellt werden musste. Seine Genesung bezeichnete er als bislang gut, allein das rechte Auge habe sich nicht völlig erholt.

Während die Verteidiger ob des Geständnisses und gezeigter Reue auf Milde hoffen, fordert die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft für den Kalaschnikow-Überfall und die frühere Körperverletzung. Das Urteil soll am 16. August fallen.

Rundschau abonnieren