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„Kann mich an nichts erinnern“Bewährung für Morsbacher nach Angriffen auf Passanten

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Symbolbild.

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Waldbröl – Mit sechs Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, kam gestern vor dem Waldbröler Amtsgericht ein junger Familienvater aus Morsbach noch relativ glimpflich davon. Denn auf der Anklage-Agenda standen mehrfache Körperverletzung, tätlicher Widerstand gegen Polizeibeamte und auch noch Beleidigung. „Ich kann mich an nichts erinnern, absolut nichts“, erklärte er der Vorsitzenden Richterin Dr. Claudia Kodde, die ihm zu guter Letzt in ihrem Urteil noch aufgab, dem Alkohol absolut fernzubleiben und dies seinem Bewährungshelfer stets auf Abruf nachzuweisen.

Schließlich hat der Mann ein einschlägiges Vorstrafenregister: Diebstahl, Körperverletzung, Einbruch – alles jeweils nach exzessivem Alkoholkonsum. In der Tatnacht, einem Juliabend im Sommer 2017, wurden letztlich 2,73 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen. Zuvor soll er spätabends durch Morsbach gezogen, ist mit gestrecktem Bein gegen einen der Zeugen gesprungen sein, um den am Bauch zu verletzen. Er habe Polizisten bespuckt, getreten und mit Fäkalausdrücken beleidigt, eine weitere Passantin hat er laut Anklage ins Gesicht geschlagen.

Schon am nächsten Tag, als er im Gummersbacher Polizeigewahrsam aufwachte, habe er sich an nichts mehr erinnern können, sagte er jetzt vor Gericht. Er habe aber keinen Zweifel, dass die ihm zur Last gelegten Taten auch tatsächlich so von ihm begangen worden seien. In aller Form entschuldigte er sich bei seinen Opfern, und er schäme sich für das, was er getan habe.

Er sei vor diesem Tag abstinent gewesen und auch seither. Wenn er aber zu trinken beginne, höre er nicht mehr auf, so auch an diesem Abend, an dem er – seiner spärlichen Erinnerung zufolge – mit einer Flasche Weinbrand nach einem Fußballspiel angefangen habe. Dann wisse er nicht mehr, was er noch getrunken oder getan habe. Seine späteren Opfer hatten ihn an diesem Abend schon in einer Gaststätte als „extrem aggressiv“ und „sturzbetrunken“ erlebt, bis er vor die Tür gesetzt worden sei.

Auf dem Nachhauseweg wurden sie angegriffen und verständigten sofort die Polizei. Einem der Opfer zahlt der Angeklagte bereits seit Januar ein Schmerzensgeld von 2000 Euro in Raten, jetzt kam die reuige Entschuldigung dazu.

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