Amtsgericht WaldbrölRentnerin erhielt 9000 Euro Corona-Soforthilfe

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Ein Tischmikrofon steht zum Auftakt eines Prozesses im Verhandlungssaal im Amtsgericht neben Plexiglaswänden zum Schutz vor Corona. (Symbolbild)

Waldbröl – Subventionsbetrug lautet der Anklagevorwurf, wenn Menschen staatliche Corona-Hilfen in Anspruch nehmen, die ihnen von Rechts wegen nicht zustehen. Gleich drei Fälle dieser Art hatte jetzt Vorsitzender Richter René Dabers am Waldbröler Amtsgericht zu beurteilen. Unter anderem ging es um den einer 76-Jährigen, die in ihrem Antrag auf Corona-Hilfe „Änderungsschneiderin“ als Hauptgewerbe angegeben haben soll, obwohl sie diese Tätigkeit lediglich (als verwitwete Rentnerin) nebenerwerblich ausübte, um ihre Rente von knapp mehr als 900 Euro etwas aufzubessern.

Großteil bereits zurückgezahlt

Doch bereits in der ersten Corona-Welle blieb die ohnehin spärliche Kundschaft aus, und auch derzeit seien es nach ihren eigenen Angaben ein bis zwei Kunden pro Woche, die bei ihr Hosen zum Reißverschluss einnähen oder Kleider zum Längen abgeben. Aufgrund ihres Antrages erhielt sie tatsächlich 9000 Euro Corona-Soforthilfe. Dass die 76-Jährige Rentnerin ist – so die Mitte November erhobene Anklage – habe sie verschwiegen. Selbst war sie der Ansicht, das Antragsformular ordnungsgemäß ausgefüllt zu haben. „Es war nie meine Absicht, jemanden zu betrügen. Hätte ich das gewusst, hätte ich es nie und nimmer gemacht“, sagte sie jetzt vor Gericht.

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Tatsächlich hat sie bereits, auch dank der Unterstützung aus der Verwandtschaft, 7050 Euro zurückgezahlt, zuletzt in kleinen Raten von knapp über 100 Euro monatlich. „Mehr kann ich einfach nicht“, sagte sie.

Die noch ausstehenden 1950 Euro Restschuld wollen ebenfalls Verwandte übernehmen, wie der Sohn der Angeklagten dem Gericht vermittelte. Dies werde in den nächsten Tagen erledigt. Vorbehaltlich des Eingangs der Zahlung stellte der Richter das Verfahren im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten wegen Geringfügigkeit ein.

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