Junge in Tierpark gebissenGericht empfiehlt Vergleich zwischen Familie und Tierpark

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Nicht ganz unschuldig: Von einem Berberaffen wurde der Junge gebissen.

Nicht ganz unschuldig: Von einem Berberaffen wurde der Junge gebissen.

  • Ein Junge will im Affen- und Vogelpark einen Affen füttern, der Affe beißt ihm in den Unterarm.
  • Der Vater des Jungen fordert Schmerzensgeld von den Betreibern des Parks.
  • Doch die verweisen auf ihre Regeln.

Waldbröl/Eckenhagen – Die Wunde sei gut verheilt, das Taubheitsgefühl im Arm gewichen. Doch eine Narbe erinnere seinen heute zwölf Jahre alten Sohn an den 13. Juli 2018, berichtete gestern ein Vater dem Waldbröler Amtsgericht. An jenem Tag in den Sommerferien hatte der Mann aus Rennerod im Westerwald mit seinen beiden Kindern und der Oma einen Ausflug zum Affen- und Vogelpark in Reichshof-Eckenhagen unternommen.

Dort wurde der damals elfjährige Sohn von einem Berberaffen in den Unterarm gebissen, als er das Tier mit Erdnüssen füttern wollte. Für diese Verletzung fordert der Junge, im Gerichtssaal vertreten durch seinen Vater, jetzt in einem Zivilprozess ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro von den Betreibern dieses Tierparks.

Regeln für Fütterung

Ein Urteil gab es gestern nicht: Richter Carsten Becker empfahl den Parteien, sich außerhalb der Gerichtsmauern auf einen Betrag von 500 Euro zu einigen. Mit Blick auf ähnliche Fälle in Kommern und Magdeburg sagte Becker, dass 3000 Euro zu viel seien. Bis Oktober räumte der Richter den Beteiligten Zeit ein, eine gütliche Einigung zu finden. Geschieht dies nicht, wird der Affenbiss weiterhin vor Gericht verhandelt und eine Beweisaufnahme notwendig.

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Zuvor hatte der Parkgründer Dr. Werner Schmidt betont, dass das Füttern der freilaufenden Affen mit eigenem Futter strikt verboten sei: „Das ist eigentlich selbstverständlich.“ Und gerade Erdnüsse seien problematisch: „Darauf sind die Affen besonders scharf.“ Besucher, die an der Kasse das parkeigene Futter in Papiertüten kaufen, bekämen zudem Hinweise, wie sie es den Affen geben sollten: „Im Ganzen werfen, sogar mit der Tüte, sonst greifen die Tiere selber zu.“ Mitarbeiter des Affen- und Vogelparks sorgten dafür, dass sich Besucher an die Regeln halten.

Bei den kleineren Totenkopfäffchen im Gehege gegenüber verteilten sie sogar Futter, das Tierfreunde nur aus der Hand reichen dürften. Am Auslauf der Berberaffen fehle wohl ein Hinweis darauf, dass eben das Füttern von mitgebrachtem Obst, Nüssen und Ähnlichem verboten sei, ergänzte Schmidt. Seit der Gründung des Parks 1981 habe es bisher erst einen Biss gegeben, der vor Gericht gelandet sei.

Der Vater berief sich auf frühere Besuche des Ausflugsziels und gab an, dass die Familie bisher nie auf dieses Verbot hingewiesen worden sei. „Mein Sohn wollte die ungeschälten Erdnüsse werfen, aber dazu kam es nicht mehr: Der Affe war einfach zu schnell. Wir haben erst gar nicht bemerkt, dass er zugebissen hatte.“ Nach der Attacke sei der Junge in Angst und Panik erstarrt, habe sich nicht mehr gerührt. Eine Jahreskarte zur Wiedergutmachung, wie von Richter Carsten Becker weiterhin vorgeschlagen, lehnte der Mann strikt ab: „Mein Sohn will heute nicht mal mehr einen Zoo besuchen.“

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