Abo

Mangel an BeweisenAngeklagter Waldbröler bleibt nach Flucht vor Polizei ohne Strafe

Lesezeit 3 Minuten
Ein 32-Jähriger ist vom Amtsgericht Waldbröl zu seiben Monaten Haft verurteilt worden. (Symbolbild)

Ein 32-Jähriger ist vom Amtsgericht Waldbröl zu seiben Monaten Haft verurteilt worden. (Symbolbild)

Waldbröl – Weil er sich im Mai mit der Polizei auf eine Verfolgungsjagd eingelassen und damit andere in Gefahr gebracht hatte, musste ein 41-Jähriger vor den Richter. Zweimal bereits war der Beschuldigte nicht im Waldbröler Amtsgericht aufgetaucht und auch die Polizei konnte ihn nicht auftreiben. Erst ein Haftbefehl von Richter Carsten Becker zeigte jetzt Wirkung. Ins Gefängnis muss der Waldbröler aber nicht: Seine Freundin zahlte eine Kaution in Höhe von 500 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, sich einer Kontrolle durch die Polizei entzogen und sich dann mit dem Streifenwagen ein Rennen geliefert zu haben. Dabei habe er an mehreren Kreuzungen die Vorfahrt missachtet, Menschen an Leib und Leben gefährdet und sei nach Angaben der Polizei in Hermesdorf mit einer Geschwindigkeit zwischen 110 und 120 Kilometer in der Stunde durch eine Tempo-30-Zone gerast.

Wagen an einen Bekannten verliehen

Der Angeklagte schilderte, dass er sein Auto nicht selbst gefahren habe, da er keinen Führerschein mehr besitze. Er habe den Wagen damals einem Bekannten geliehen. An wen, könne er aber nicht sagen: „Ich kenne ihn nur als ,der Pole’, der richtige Name ist zu kompliziert.“ Den Führerschein habe er sich nicht zeigen lassen, er gehe aber davon aus, dass der einen habe. An den Tag erinnere er sich aber genau, da abends ein Champions-League-Spiel stattgefunden habe, für das ihm der Mann die Codekarte für einen Bezahlsender zurückgegeben habe.

Bei der Rückgabe sei der Autoschlüssel in den Briefkasten geworfen worden. Vermutlich wohne „der Pole“ im Windecker Ländchen, die Telefonnummer habe er nicht mehr, die sei auf einem jetzt defekten Handy.

Staatsanwalt glaubt 41-Jährigem kein Wort

Ein Waldbröler Streifenbeamter schilderte, dass der Wagen wegen eines defekten Rücklichts auf der Landesstraße zwischen Hülstert und Biebelshof aufgefallen war. Er habe in der einsetzenden Dämmerung lediglich erkennen können, dass sich ein Mann allein im Fahrzeug befand. Dieser habe zunächst nicht auf das Stoppsignal reagiert, sei dann aber auf einen Nebenweg nach Hermesdorf abgebogen und habe angehalten.

Als der Polizist und seine Kollegin für die Kontrolle aus dem Wagen gestiegen seien, habe der Mann plötzlich Gas gegeben und sei geflohen. Die Verfolgung sei recht schwierig gewesen, da der 41-Jährige mit hohem Tempo durch Hermesdorf gefahren sei. Die Jagd sei schließlich abgebrochen worden, um keine Menschen zu gefährden. An der Adresse des Halters sei das Auto danach nicht aufgefunden worden. Die Freundin des Beschuldigten bestätigte, dass der Wagen verliehen worden sei, und gab an, den Fahrer ebenfalls nicht zu kennen.

Der Staatsanwalt erklärte, er glaube davon kein Wort. Da der Fahrzeugführer aber nicht eindeutig festgestellt werden könne, sei er mit einem Freispruch einverstanden. Richter Carsten Becker stimmte zu, betonte aber ebenso, dass den Ausführungen keinen Glauben schenke: „Aber bestraft wird eben nur der Fahrer, nicht der Halter.“

Rundschau abonnieren