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Nach Einsatz von PfeffersprayVerteidiger spricht bei Prozess in Waldbröl von Notwehr

Lesezeit 2 Minuten
60 Stunden gemeinnützige Arbeit wurden einem 26-Jährigen von dem Waldbröler Strafrichter auferlegt. Symbol-

60 Stunden gemeinnützige Arbeit wurden einem 26-Jährigen von dem Waldbröler Strafrichter auferlegt. Symbol-

Waldbröl – 60 Stunden gemeinnützige Arbeit, die von der Gerichtshilfe noch vermittelt werden muss, sind einem 26-Jährigem vom Waldbröler Amtsgericht auferlegt worden. Dort war er unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Er hatte im September vergangenen Jahres zwei Männer mit Pfefferspray verletzt, vorangegangen waren etliche SMS und Kurznachrichten, in denen er starken Bedrohungen formuliert hatte.

Verteidiger wollte seinen Mandaten freigesprochen wissen

Der Verteidiger des Angeklagten wollte das Ganze in einer lang vorgetragenen Erklärung gar als Notwehr eingestuft wissen, sein Mandant sei auf Kosten der Staatskasse freizusprechen.

Die Fragen und Erklärungen des Rechtsanwaltes riefen bei den beiden Opfern Unverständnis hervor, immerhin sei der Angeklagte mit Golfschläger und Pfefferspray bewaffnet bei ihnen aufgetaucht – in „kombattanter Ausrüstung“, wie es der Staatsanwalt formulierte.

Opfer und Täter waren sich am Arbeitsplatz begegnet

Nicht verhandelt wurde in diesem Verfahren der vom Anklagevertreter vorgetragene vermutliche Auslöser der physischen Attacken: Massives Nachstellen des Angeklagten zu Lasten einer heute 22-jährigen Frau, die noch gesondert Anzeige wegen Stalkings gestellt hat und zur Anklage gebracht haben will. Beide waren Arbeitskollegen in einem großen Industriebetrieb im Kreissüden.

Dort hatte der Angeklagte die junge Frau zunächst mit eindeutigen Avancen konfrontiert, die in E-Mails, SMS-Nachrichten und Social-Media-Postings zum Ausdruck gebracht wurden, auch lauerte er ihr im Betrieb auf. Doch immer wieder gab sie ihm eindeutig zu verstehen, nichts mit ihm zu tun haben zu wollen. Aus den Avancen wurden darauf Beschimpfungen und Beleidigungen teils sexistischen Inhalts.

Einstweilige Verfügung konnte den Mann nicht stoppen

Selbst eine gerichtlich erwirkte einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz konnte ihn nicht stoppen. Nachdem sich die Frau ihrem Arbeitgeber anvertraut hatte, wurde dem jungen Mann fristlos gekündigt, was ihn allerdings auch nicht von weiteren Bedrohungen und Nachstellungen abhielt. Im Gegenteil: Sie habe sein Leben zerstört. Für die junge Frau hatte das Ganze fatale psychische Folgen, die sie derzeit nicht arbeitsfähig sein lassen.

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Einer der beiden mit Pfefferspray Attackierten ist mit der jungen Frau verlobt. Als er den Angeklagten mit einem Golfschläger bewaffnet vor seiner Wohnung auftauchen sah, ging er davon aus, dass dieser das Auto seiner Verlobten demolieren wolle. Das Spray habe er zunächst gar nicht gesehen. Bedroht, so wie es der Verteidiger sehen wollte, hätte er den Angeklagten aber nicht.

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