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Nach Schlangenlinien-Fahrt81-Jährige Waldbrölerin legt vor Landgericht Berufung ein

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Der Eingang zum Landgericht Bonn (Symbolbild)

Bonn/Waldbröl – Sie wollte sich noch ein Geschenk machen. Einen Tag nach ihrem 81. Geburtstag hat eine Waldbrölerin vor dem Bonner Landgericht um ihren Führerschein gekämpft, den sie vor über einem Jahr wegen ihres „trunkenen“ Fahrstils verloren hatte. Es sei ein rabenschwarzer Tag gewesen, räumte die Rentnerin vor dem Bonner Landgericht ein: „Ich war so schlecht dran.“ Für ihre Heidschnucken habe sie damals dringend Grünfutter gebraucht, das gebe es in Waldbröl nicht. Deswegen sei sie mit ihrem schon älteren Mercedes der A-Klasse nach Wiehl gefahren. Auf der Rückfahrt habe sie ständig husten und niesen müssen. Dadurch konnte die 81-Jährige die Spur auf der L 336 nicht halten.

Die Schlangenlinien, die die Frau am 15. Februar 2020 auf dem Asphalt zeichnete, waren von einem hinter ihr fahrenden Studenten aufgenommen worden. Der 19-Jährige dokumentierte mit dem Handy den beängstigenden Fahrstil, weil er ihn ganz klar für eine Trunkenheitsfahrt hielt. Immer wieder überrollte das Auto die Mittellinie, geriet auf die Gegenfahrbahn, kollidierte mit dem Bordstein im Kreisel und fuhr die Strecke, auf der 70 Stundenkilometer erlaubt war, mit gerade mal 30. Auf der B 256 schließlich kam es fast zum Unfall: Als die 81-Jährige links überholt wurde, zog sie erneut ihre silberfarbene Limousine unkontrolliert nach links. Der Autofahrer musste voll in die Bremsen treten.

In Waldbröl von der Polizei erwartet

Der Student hatte während der 25-minütigen Tour wiederholt versucht, durch Lichthupe die Dame auf ihre hochgefährliche Fahrweise aufmerksam zu machen, aber sie blieb unbeeindruckt. In Waldbröl angekommen wurde sie bereits von Ordnungshütern erwartet, die sofort einen Alkoholtest durchführen wollten. „Alkohol trinke ich nie!“, reagierte sie entrüstet. Ihr sei nur schlecht gewesen, erklärte sie ihre Not hinterm Steuer: Herzrasen und acht Niesanfälle. „Es war nicht anders möglich“, beteuerte sie. Ihr Führerschein wurde sofort kassiert. Das Amtsgericht Waldbröl verurteilte sie im Dezember 2020 wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu 600 Euro Geldstrafe, den Führerschein dürfe sie erst nach Ablauf von drei Monaten wieder beantragen.

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Das aber fand die Frau ungerecht und „sehr übertrieben“. Sie legte Berufung ein. Schließlich sei sie auf dem flachen Land auf das Auto angewiesen. Auch habe sie „doch nichts verursacht“, gab sie sich zunächst kämpferisch. Berufungsrichter Eugen Schwill aber hielt dagegen: „Das war objektiv saugefährlich, was Sie gemacht haben. Sie haben so ein Glück, dass nicht viel Schlimmeres passiert ist.“

Dringend riet der Richter ihr, die Berufung zurückzunehmen. Schweren Herzens stimmte die 81-Jährige zu.

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