WaldbrölGericht verhängt Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro gegen Reichshofer

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Symbolbild.

Waldbröl – Wegen Geldwäsche und Betrugs ist am Montag ein 29-jähriger Reichshofer vor dem Amtsgericht in Waldbröl zu einer Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Mann Anklage erhoben wegen Einbruchdiebstahls, Betrugs und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. So soll der Mann mit weiteren, bisher nicht ermittelten Tätern im August vergangenen Jahres in eine Nümbrechter Lagerhalle eingestiegen sein und Elektromaschinen, Werkzeugwagen und Messgeräte mit einem Wert von mehr als 31 000 Euro ebenso entwendet haben wie 125 Euro in bar.

Außerdem, so die Anklageschrift, soll er eine Steuerung für eine Heizung für 150 Euro über ein Kleinanzeigenportal verkauft, aber nicht versendet haben. Ebenfalls online soll er in China einen Schlagring und einen Elektroschocker bestellt haben. Dieser sei jedoch vom Zoll sichergestellt worden. Der Angeklagte räumte ein, dass er die Steuerung wegen eines Aufenthalts in einem Krankenhaus verspätet verschickt habe, den Einlieferungsbeleg finde er jedoch nicht mehr. Vor Gericht erklärte der Reichshofer zudem, dass er den ihm vorgeworfenen Einbruch nicht verübt habe.

Der Elektroschocker wurde als Scherzartikel angepriesen

Eines Tages sei ein irischer Händler an der Garage vorbeigekommen, in der er mit zwei Freunden gesessen habe. Der Ire habe ihm Schweißgeräte und Werkzeugwagen angeboten. Nach längerer Verhandlung habe er dem Händler einiges recht günstig für 800 Euro abgekauft. Dazu habe er sich Geld von den beiden Freunden geliehen.

Den Schlagring, so der Reichshofer weiter, habe er nicht bestellt, jedoch eine Taschenlampe in Form eines Elektroschockers. Diese sei als Scherzartikel beworben worden: „Damit kann man bestenfalls einen Regenwurm erschrecken.“

Ein Polizeibeamter schilderte als Zeuge, dass bei der Durchsuchung der Garage ein Schweißgerät und ein Plasmaschneider gefunden worden seien sowie Werkzeug und Arbeitsausrüstung. Der Angeklagte sei nicht anwesend gewesen, habe jedoch der Sicherstellung des Gefundenen am Telefon widersprochen.

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Der bestohlene Unternehmer sagte, dass er zur Tatzeit in eine neue Halle umziehen wollte. Deshalb sei das Gebäude bereits ohne Strom gewesen, ein Überwachungsvideo gebe es daher nicht. Später habe er einen anonymen Brief erhalten, der mögliche Hinweise auf den Täter enthalte. Ein Teil des Diebesgutes sei auch im Siegerland gefunden worden, vieles jedoch verschollen geblieben. Die Freunde des Angeklagten berichteten, dass ein Kauf stattgefunden habe, sie dem Gespräch jedoch nicht folgen konnten, da es in Englisch geführt worden sei.

Die Staatsanwältin sah allein die Vorwürfe des Betrugs und des Verstoßes gegen das Waffengesetz bestätigt, sie forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten und drei Wochen auf Bewährung. Richter Carsten Becker verurteilte den Reichshofer dann zu der Geldstrafe, auch muss der 29-Jährige das Geld aus dem Internetverkauf zurückzahlen. Von einem Verstoß gegen das Waffengesetz sprach Becker den Angeklagten frei.

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