Wegen CoronaKein Böllern und keine Präsenzgottesdienste in Teilen Oberbergs

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Vor Silvesterraketen werden Wunderkerzen abgebrannt. (Symbolbild)

Oberberg – Mit dem Verbot sämtlicher Präsenzgottesdienste in den fünf Kommunen mit den meisten Covid-Infektionen, einem Böllerverbot zur Jahreswende auf öffentlichen Plätzen sowie verschärften Besuchsregelungen für Pflegeheime und Krankenhäuser hat der Oberbergische Kreis am Tag vor Heiligabend auf das außer Kontrolle geratene Pandemiegeschehen reagiert.

Das Verbot von Präsenzgottesdiensten gilt ab sofort für die oberbergischen Kommunen Gummersbach, Waldbröl, Bergneustadt, Nümbrecht und Radevormwald. Alle Maßnahmen waren zuvor im Krisenstab und in einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern abgestimmt worden, berichtete Landrat Jochen Hagt am Nachmittag in einer Video-Pressekonferenz.

Allgemeinverfügungen am Mittwoch

Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium habe ebenfalls zugestimmt. Entsprechende Allgemeinverfügungen sollten noch am Mittwochabend veröffentlicht werden, sie gelten ab Heiligabend und zunächst bis zum möglichen Ende des Lockdowns am 10. Januar. Er habe sehr begrüßt, dass die katholischen und evangelischen Kirchengemeinden größtenteils ihre Präsenzgottesdienste zuvor bereits abgesagt hatten, erklärte Hagt.

In Lieberhausen und Nümbrecht dagegen und in zahlreichen freievangelischen Gemeinde dagegen sollte es weithin Veranstaltungen geben. In der nach wie vor diffusen Infektionslage sei es wichtig, dass sich möglichst wenig Menschen begegnen. Die Krankenhäuser seien jetzt schon am Limit, sagte Landrat Hagt.

Auch für das Böllerverbot

Dieselbe Begründung gilt auch für das Böllerverbot auf öffentlichen Plätzen. Auf Privatgrundstücken dürfe zwar geböllert werden, aber Partys dort seien verboten – „was auch überwacht werden kann“. Die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern und Reha-Klinken sollen weiter eingeschränkt werden.

Jede Einrichtung werde eigene Besuchskonzepte erstellen, sodass sich Besucherinnen und Besucher frühzeitig in den jeweiligen Krankenhäusern und Kliniken nach den dort geltenden Regeln erkundigen sollen. Das hat Kreisdirektor Klaus Grootens ebenfalls in einer Telefonkonferenz mit den Krankenhausleitungen vereinbart.

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