Amtsgericht WipperfürthKläger wegen falscher Anschuldigung verurteilt

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Amtsgericht_Wipperfürth

Das Amtsgericht in Wipperfürth (Symbolbild)

Lindlar-Frielingsdorf – Über Monate hinweg war ein Streit zwischen einem Paar und der Nachbarin im Stockwerk über ihnen eskaliert. Wegen angeblicher Beschimpfungen der ganz üblen Art zeigte das 41 und 40 Jahre alte Duo die Kontrahentin im gleichen Haus schließlich sogar bei der Polizei an – und kassierte vom Amtsgericht Wipperfürth nun selbst eine Verurteilung.

Das Paar hatte sich Anfang November 2018 bei der Kriminalpolizei in Wipperfürth vorgestellt und Anzeige wegen Beleidigung und Verleumdung erstattet. Die heute 32-jährige Nachbarin habe im jüngsten Streit die Frau als „Schlampe“, ihren Lebensgefährten als „Kinderficker“ bezeichnet. Beides wolle man sich nicht bieten lassen, erklärten sie dem Beamten, der die Vorwürfe zu Protokoll nahm.

Frei erfundene Beschimpfungen

Nach Überzeugung des Amtsgerichts waren diese Beschimpfungen jedoch frei erfunden. Wegen gemeinschaftlicher falscher Verdächtigung verurteilte es die Frau jetzt zu 30 Tagessätzen à 35 Euro. Ihr Partner erhielt 45 Tagessätze à 10 Euro Geldstrafe. Dabei stützte der Vorsitzende sein Urteil auf die „gleich vierfache Widerlegung der Aussagen der Angeklagten durch Zeugen“, wie es der Staatsanwalt in seinem Plädoyer ausdrückte.

Denn sowohl die Verdächtigte, als auch eine Freundin, deren Mutter und sogar der in dem Konflikt einigermaßen neutrale Vermieter bestätigten, dass die 32-Jährige zur angeblichen Tatzeit gar nicht zu Hause war und das Paar demnach dort auch nicht beleidigt haben konnte. Vielmehr vermutete die Anklage eine „Rachetat“ und hatte sogar noch weit höhere Geldstrafen gefordert.

„Es wurde viel aufgebauscht“, berichtete die beschuldigte Lindlarerin im Zeugenstand über den ständigen Knatsch zwischen den Mietern. Der hat sich inzwischen erledigt. Das Paar ist in eine andere Gemeinde umgezogen. (sfl)

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