Amtsgericht WipperfürthPolizist erhält Schmerzensgeld nach Spuckattacke

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Das Amtsgericht in Wipperfürth (Symbolbild)

Wipperfürth – Einen beträchtlichen Teil seines Azubi-Lohnes muss ein 20-jähriger Mann aus Wipperfürth in den kommenden zwölf Monaten an einen Polizeibeamten der Wache Lüdenscheider Straße überweisen. Auf 1200 Euro Schmerzensgeld haben sich der Wipperfürther und der 24-jährige Beamte jetzt vor dem Jugendgericht in Wipperfürth geeinigt.

Verhandlung vor dem Jugendgericht

Der 20-Jährige stieg im vergangenen August an der Bahnstraße unter Alkohol- und Cannabiseinfluss auf sein Fahrrad. Einer Streifenbesatzung fielen die Schlangenlinien auf, in denen der Zweiradfahrer in Richtung Wipperhof unterwegs war. „Als wir ihn ansprachen, reagierte er sofort aggressiv“, sagte ein 33-jähriger Beamter jüngst im Strafverfahren. „Wir haben entschieden ihn zur Blutprobe mit auf die Wache zu nehmen.“

Unter Alkohol und Drogen auf dem Fahrrad

Gegen seinen Transport stemmte sich der Wipperfürther aber mit Händen und Füßen. Er beleidigte die Polizisten. Einem von ihnen drohte er, dessen Haus kurz und klein zu schlagen und dessen Privatwagen zu beschädigen. Unvermittelt spuckte er dem 24-Jährigen derart ins Gesicht, dass dieser den fremden Speichel in den Mund bekam. Dieser Beamte hatte nun auch einen Antrag auf Schmerzensgeld gestellt, den das Strafgericht ebenfalls verhandelte.

Monatlich müsse er seither zu Tests beim Kölner Polizeiarzt erscheinen, berichtete der Beamte. Bislang gebe es keine Hinweise auf eine Infizierung, etwa mit Hepatitis. Allerdings stünden noch einige Untersuchungen aus.

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Die Staatsanwaltschaft kritisierte den Angeklagten in diesem Zusammenhang scharf. Denn um die aufwendigen Tests für den Polizeibeamten abzukürzen, hatte die Polizeiverwaltung dem Wipperfürther einen Brief geschrieben und um einen freiwilligen Bluttest gebeten. War er selbst gesund, hat er nichts übertragen können, so die Idee. Der Angeklagte bestätigte das Schreiben erhalten zu haben. Er blieb dennoch bis heute untätig.

Beamter muss immer noch jeden Monat zum Polizeiarzt

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin wegen des tätlichen Angriffs auf die Beamten, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung und der Trunkenheitsfahrt einen zweiwöchigen Dauerarrest. Der Wipperfürther hielt dagegen, das bedeute ziemlich sicher den Verlust seines Ausbildungsplatzes.

Das Gericht sprach schließlich eine Verwarnung nach dem Jugendstrafrecht aus und verordnete den Besuch bei der Suchtberatung. Der Wipperfürther werde nicht allzu viele Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekommen, sagte der Vorsitzende. Wenn er arbeite, habe er zudem Einkommen, um das Schmerzensgeld zu bezahlen. „Beim nächsten Mal ist es mit Ausbildungsstelle oder Job jedenfalls vorbei“, sagte der Richter zum Abschluss. „So viel Urlaub können sie dann nicht haben.“

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