Hundesteuer 2019Keine Steuerermäßigung für Jagdhunde – Widerstand der Jägerschaft

Lesezeit 3 Minuten
Müssen Jäger für Jagdhunde den vollen Hundesteuersatz zahlen? Die Kommunen handhaben dies unterschiedlich.

Müssen Jäger für Jagdhunde den vollen Hundesteuersatz zahlen? Die Kommunen handhaben dies unterschiedlich.

Lindlar – Jäger müssen in Lindlar künftig wohl tiefer in die Tasche greifen – zumindest, wenn sie einen oder mehrere Jagdhunde besitzen. Denn die Gemeinde will ihre Hundesteuersatzung ändern. Bislang galt: „Die Steuer für Jagdhunde ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes zu ermäßigen“. Eigentümer und Pächter eines Jagdbezirks mit Jagdschein konnten einen solchen Antrag für bis zu zwei Jagdhunde stellen.

Einstimmig und ohne Diskussion hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, diesen Passus ersatzlos zu streichen. Die Satzungsänderung muss noch vom Rat bestätigt werden, die neue Satzung soll am Januar 2019 in Kraft treten.

Die Begründung der Verwaltung: „Aus aktuellem Anlass, in enger Abstimmung mit der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes, muss die Satzung geändert werden.“ Die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes stammt vom 15. Februar 2018. Die Steuerbefreiung für Jagdhunde wird jedoch schon seit Jahren nicht mehr in der Mustersatzung aufgeführt. Die Satzung geht davon aus, dass das private Interesse an der Jagd schwerer wiegt als das öffentliche Interesse.

Wie handhaben es die Nachbarn?

Wipperfürth hat die Steuerermäßigung für Jäger bereits vor drei Jahren gestrichen, in Gummersbach gilt die Ermäßigung von 50 Prozent nach wie vor. „Eine Änderung ist auch nicht beabsichtigt“, erklärt Siegfried Frank, Pressesprecher der Stadt Gummersbach.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. In Lindlar sind laut Verwaltung 1909 Hunde gemeldet, davon 59 mit Ermäßigung oder Befreiung, davon sind acht Jagdhunde. Die Kommunen sind nicht verpflichtet, sich an die Mustersatzungen zu halten. „Wir empfehlen es unseren Mitgliedern aber, denn die Mustersatzungen werden gemeinsam mit dem Innenministerium erarbeitet und sind auf Rechtssicherheit geprüft“, so ein Sprecher des Städte- und Gemeindebundes. Mit der neuen Hundesteuersatzung sind außerdem ein paar redaktionelle Änderungen zur gesamtschuldnerische Haftung verbunden. Außerdem wird die Liste der gefährliche Hunde erweitert und präzisiert.

Widerstand der Jägerschaft

Widerstand gegen den Wegfall des Steuerprivilegs gibt es von der Kreisjägerschaft Oberberg. Sie fordert vielmehr eine Steuerbefreiung. „Im Rahmen der Prävention zur Afrikanischen Schweinepest sind wir angehalten, mehr zu jagen und Drückjagden zu machen“, erklärt Manfred Kind, Vorsitzender der Kreisjägerschaft. „Ohne Jagdhunde geht das nicht. Daher empfinden wir es als richtig und fair, den Jäger zu unterstützen, wenn er sich die Mühe macht, einen Jagdhund auszubilden und zu halten. Es sind nicht nur die Unterhaltskosten für den Hund, die der Jäger auch trägt, sondern auch die Zeit und den Einsatz, den Hund als brauchbaren Jagdhund auszubilden. Wir würden es daher als Anreiz und Anerkennung sehen, wenn die Jagdhunde von der Hundesteuer befreit werden“, so Kind. Auch das Veterinärsamt sehe das so. Zudem schreibe das Landesjagdgesetz die Verwendung brauchbarer Jagdhunde ausdrücklich vor.

Hans Martin Thönnes ist Leiter des Hegerings Lindlar und selbst von der Steurererhöhung betroffen. „Ich habe drei Jagdhunde, die ich ausschließlich zur Jagd halte, für zwei Hunde zahle ich derzeit nur den halben Steuersatz.“ Die Kosten seien erheblich. „Wer wird sich künftig noch einen Jagdhund halten?“, so Thönnes.

Mit der neuen Satzung gilt der ermäßigte Hundesteuersatz nur noch für Bürger, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten sowie einkommensmäßig gleichstehende Personen. Blindenhunde und Hunde für Schwerbehinderte bleiben steuerfrei.

Rundschau abonnieren