Lindlar diskutiert GebührenordnungWann muss ein Flüchtling für Unterbringung zahlen?

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Ein Flüchtling telefoniert in seiner Unterkunft. (Symbolfoto)

Ein Flüchtling telefoniert in seiner Unterkunft. (Symbolfoto)

Lindlar – Wann muss ein Flüchtling, der in einer Unterkunft der Gemeinde Lindlar wohnt, dafür bezahlen? Wie viel muss er bezahlen? Was ist mit Härtefällen? In einer Sondersitzung diskutierte der Sozialausschuss für Familien, Jugend, Senioren und Integration die Auswirkungen der neuen Gebührenordnung.

Wie berichtet, hatte der Rat die Satzung im Dezember 2018 verabschiedet.Die Lindlarer Satzung, erstellt in Anlehnung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW, kommt auf eine Benutzungsgebühr von 26,70 Euro pro Quadratmeter, inklusive Strom, Wasser, Gas, Möbel, Hausmeister und Müllgebühren.

Flüchtlingsinitiative kritisierte Satzung als ungerecht

Erst als die Flüchtlingsinitiative „Willkommen in Lindlar“ (WinLi) diese Satzung als ungerecht kritisierte, weil sie die Menschen über Gebühr belaste, kam Bewegung in die Sache. Die meisten Flüchtlinge erhalten Geld über das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Unterkunftskosten werden davon abgedeckt, Probleme gebe es mitunter bei den Stromkosten, wie die Verwaltung erläuterte. Den sparsamen Umgang mit Energie müssten manche erst lernen.

Flüchtlinge, die ein ausreichendes eigenes Einkommen haben, zahlen den Platz in der Unterkunft selbst . Mit der neuen Satzung hat sich die Gebühr für sie von 100 Euro monatlich auf rund 200 Euro verdoppelt. Probleme gibt es bei Azubis. Zwei Härtefällen hilft die Verwaltung mit Geld aus der Integrationspauschale. Wieder andere Regeln gelten, wenn Flüchtlinge Geld vom Jobcenter beziehen. Schwierigkeiten gibt es hier vor allem bei Familien, weil das Jobcenter – anders als die Lindlarer Verwaltung – die Gebühren als Miete einstuft und Höchstgrenzen festsetzt.

Liegt die Gebühr zu hoch, leitet das Jobcenter ein sogenanntes Kostensenkungsverfahren ein. Das heißt, die Familien werden aufgefordert, sich innerhalb von sechs Monaten um eine günstigere Wohnung zu bemühen. In Lindlar läuft diese Frist Ende September aus.

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Drei Familien müssen fürchten, dass sie die Differenz zwischen dem Regelsatz und der Gebühr künftig selbst bezahlen müssen - unter Umständen mehrere hundert Euro pro Monat. Bis Dezember könne die Gemeinde diese Kosten übernehmen, erklärte Michael Eyer, Beigeordneter der Gemeinde Lindlar. Er hob ein weiteres Problem hervor. Noch stehe nämlich nicht fest, wie viel Geld die Gemeinde Lindlar im kommenden Jahr über die Integrationspauschale erhalte.

Verwaltung prüft niedrigere Mieten

Die Verwaltung will prüfen, ob niedrigere Mieten möglich sind, oder ob die Familien in eine „normale“ Mietwohnung mit Vertrag umziehen können, gegebenenfalls in eine Wohnung der gemeindeeigenen BGW. Siegfried Charlier von „WinLi“ schlug vor, die Höhe der Gebühr durch Kreis und Jobcenter zu begrenzen, so wie es in Bergisch Gladbach und Overath gehandhabt werde.

Ob dies auch in Lindlar möglich ist und was dies kostet, soll die Verwaltung auf Vorschlag von SPD und Grünen jetzt prüfen. „Jede Segnung, die sie machen, muss finanziert werden“, mahnte Kämmerin Cordula Ahlers. Im Herbst sollen sich die Fachausschüsse und der Rat nochmals mit dem Thema beschäftigen.

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