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Lindlarer GestaltungssatzungVerbot von Reklametafeln könnte bald aufgehoben werden

Lesezeit 3 Minuten
Werbetafeln gehören in vielen Städten längst zum Straßenbild, wie hier in Bergisch Gladbach.

Werbetafeln gehören in vielen Städten längst zum Straßenbild, wie hier in Bergisch Gladbach.

  • Bisher sind Reklametafeln in Lindlar verboten.
  • Das könnte sich bald ändern – denn die sogenannte Gestaltungssatzung soll aufgehoben werden.
  • Eine Weigerung, Reklametafeln zuzulassen, könnte dann Ärger vor Gericht bedeuten.
  • Lesen Sie hier, wie die Gemeinde trotzdem versuchen will, dass werbungslose Stadtbild zu erhalten.

Lindlar – Große Werbetafeln an den Ein- und Ausfallstraßen gibt es bislang in der Gemeinde nicht. Das könnte sich aber schon bald ändern: Dem Rathaus liegen zwei Anträge vor, am Kirschbäumchen Werbetafeln am Rande der viel befahrenen Straße aufzustellen. „Vier mal fünf Meter oder noch größer“, so Fachleiter Petric Newrzella, der nun den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss informierte.

Gestaltungssatzung soll aufgehoben werden

Bislang verhinderte die sogenannte Gestaltungssatzung, dass in Lindlar Werbetafeln aufgestellt werden, wie es sie beispielsweise entlang der Inneren Kanalstraße in Köln oder an der Mülheimer Straße in Bergisch Gladbach gibt.

Eine Gestaltungssatzung ist eine Regelung, wie sie viele Gemeinden haben und die dafür sorgen soll, dass ein Ortsbild zumindest einigermaßen einheitlich aussieht. Doch ausgerechnet diese Gestaltungssatzung soll auf der nächsten Ratssitzung in Lindlar aufgehoben werden.

So geht es weiter

Der Gemeinderat soll in einer der nächsten Sitzungen die aktuelle Gestaltungssatzung aufheben, weil sie vor Gericht einer Klage nicht standhalten würde.

Einzelne Satzungen für sogenannte „schutzwürdige Teilbereiche“ des Gemeindegebiets sollen nun von der Verwaltung vorbereitet werden. Die Vorschläge werden dann dem Bauausschuss vorgelegt und dort beraten.

Als ersten Teilbereich soll die Verwaltung den östlichen Ortseingang am Kirschbäumchen untersuchen. Hier soll als erstes das Verfahren zu einer neuen Satzung auf den Weg gebracht werden.

Satzung anderorts bereits aufgehoben

Der Grund dafür ist, dass die Satzung von einem Gericht gekippt werden könnte, würde eine Werbefirma dagegen klagen, dass sie in Lindlar keine Reklametafeln aufbauen darf. „Diese Firmen gehen professionell gegen Gestaltungssatzungen vor“, berichtete Newrzella. Sein Amt steht dazu in engem Austausch mit den Nachbarkommunen, die ähnliche Probleme haben. Auch Engelskirchen und Marienheide haben laut Lindlarer Verwaltung ihre Satzungen schon aufgehoben.

Lindlar hatte zu dem Thema auch beim Kreis in Gummersbach nachgefragt. Und auch die dortigen Experten teilen die Einschätzung, dass ein generelles Verbot „einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werde“, so die Verwaltungsvorlage.

„Gewisses Maß an Steuerungsfähigkeit behalten“

Statt die Tafeln überall in der Gemeinde zu verbieten, sei es aber möglich, das an einzelnen Orten zu tun. Sofern es sich städtebaulich begründen lasse. Als Beispiel nannte Newrzella den historischen Ortskern von Hohkeppel. Orte also, wo die Großwerbung das Bild stark stören würden. Würde die Gemeinde allerdings nichts ändern, sondern es auf eine Klage ankommen lassen, könnte sie schlimmstenfalls dazu verurteilt werden, Schadensersatz an die Werbefirmen zu zahlen.

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Neue Satzungen für einzelne Orte und Stellen in der Gemeinde zu erlassen, verspreche mehr Erfolg, als nichts zu machen. Denn damit wäre das gesamte Gemeindegebiet frei für Werbetafeln. Mit neuen Satzungen „behalten wir zumindest ein gewisses Maß an Steuerungsfähigkeit“, sagte Gerd Werner (CDU). Er wolle so weit wie möglich verhindern, dass „die Lindlarer Bürger durch Werbung belästigt werden“. SPD, Grüne und FDP schlossen sich im Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung an, damit wird die Sache dem Gemeinderat auf einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.

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