Mehr Transparenz in LindlarSDP, Grüne und FDP stellen Anträge zur ersten Ratssitzung

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Rathaus_Lindlar

Das Rathaus von Lindlar

  • Die Veränderungen der politischen Verhältnisse durch die Kommunalwahl werden jetzt in verschiedenen gemeinsamen Anträgen von SPD, Grünen und FDP deutlich, die gemeinsam die Stimmenmehrheit im neuen, noch nicht konstituierten Lindlar Gemeinderat haben.
  • Die CDU hatte bei der Wahl im September ihre absolute Mehrheit verloren.
  • Viel Anträge weisen auf die mangelnde Transparenz in der zurückliegenden Wahlperiode hin.

Lindlar – Ein Antrag, der auf der konstituierenden Sitzung des Rates am 4. November behandelt werden soll, bezieht sich auf eine Änderung der Hauptsatzung und die Definition der Führungspositionen. Die Fachbereichsleitungen sollen in den Paragraphen 14 Absatz 3 mitaufgenommen werden, damit die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses künftig bei der Besetzung dieser Stellen mitreden können und die Vergabe nicht nur dem Bürgermeister vorbehalten ist.

Geändert werden soll laut Antrag von SPD, Grünen und FPD auch die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Die Beschlüsse aus nicht-öffentlichen Sitzungen sollen im öffentlichen Teil der nächsten Sitzung, und zwar zu Beginn auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die bisherige Information am Ende einer Ratssitzung werde dem Informationsinteresse der Bürger nicht gerecht, so die Begründung der drei Fraktionen. Zudem werde die bisherige stark zusammengefasste Darstellung den Anforderungen der Gemeindeordnung NRW nicht gerecht. Mit dieser Änderung wolle man auch mehr Transparenz erreichen. Auf die mangelnde Transparenz haben man die der zurückliegenden Wahlperiode an vielen Stellen hingewiesen.

Antrag auf Applaus

Ein weiterer Antrag, der auf der ersten Ratssitzung beschlossen werden soll, bezieht sich auf den Beifall des Publikums in Sitzungen. Bislang wurde das nicht erlaubt. Zivilisierte Bekundungen der Zustimmung durch das Publikum nach Redebeiträgen oder Tagesordnungspunkten, wie etwa Applaus, seien im Allgemeinen weder „ungebührliches Verhalten“, eine „Verletzung der Würde der Versammlung“ noch „störende Unruhe“ und daher in künftigen Sitzungen erlaubt und nicht unerwünscht.

Das Hausrecht und die individuelle Bewertung der Situation liege weiter bei der Sitzungsleitung, so der Antrag. Die Demokratie lebe unter anderem von lebendiger und engagierter Auseinandersetzung und Öffentlichkeit. Wenn sich Bürger interessieren und engagieren, „sollte der Rat dies ausdrücklich begrüßen und ihnen nicht durch eine Überinterpretation der Geschäftsordnung unnötig und unzulässig jede aktive Teilnahme an Sitzungen verweigern“. (lz)

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