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Pferde seien schuldMarathonläufer beklagt beschädigte Wanderwege in Lindlar

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Auf einspurigen Wanderwegen ist Reiten nicht erlaubt, doch nicht alle Reiter halten sich dran. Dr. Joachim Bausch ärgert sich darüber. Er ist überzeugt, dass die Wege dadurch beschädigt werden.

Auf einspurigen Wanderwegen ist Reiten nicht erlaubt, doch nicht alle Reiter halten sich dran. Dr. Joachim Bausch ärgert sich darüber. Er ist überzeugt, dass die Wege dadurch beschädigt werden.

Lindlar – Als passionierter Marathonläufer ist Dr. Joachim Bausch jeden Tag draußen unterwegs. Auch heute noch läuft der 73-Jährige jede Woche mindestens 50 bis 60 Kilometer. Seine bevorzugte Laufstrecken sind die Wald- und Wanderwege rund um Lindlar und Schmitzhöhe. Doch Bausch ärgert sich über den Zustand der Wege.

„Die einstmals schönen Wanderwege sind nicht mehr benutzbar“, klagt er. Das gelte vor allem für den Wanderweg A1, den Weg von Schmitzhöhe nach Georghausen und von Georghausen nach Berghausen. Auch der Sülztal-Radweg sei teilweise betroffen. „Ich bin nicht der einzige Bürger von Schmitzhöhe, den dieser Zustand erheblich stört“, so Bausch. Schuld daran sind aus seiner Sicht die vielen Reiter, die die Wege nutzen und mit ihren Tieren schädigen würden. Auch ärgert er sich über die Hinterlassenschaften der Pferde auf den Wegen.

Reiten auf Straßen und Wegen grundsätzlich gestattet

Bausch hat sich sich an das Ordnungsamt der Gemeinde Lindlar gewendet. Er möchte erfahren, ob auf allen Wegen und Straßen in Lindlar geritten werden darf und ob Reiter für Schäden haftbar gemacht werden können. Das Ordnungsamt erklärt, dass Reiten auf Straßen und Wegen grundsätzlich gestattet sei, die Reiter allerdings eine Reitabgabe zahlen müssen. Als Nachweis dient eine Plakette, die am Pferd angebrachtwird.

Die Rechtslage

„Das Reiten in der freien Landschaft ist ... zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr gestattet.

Das Reiten im Wald ... ist zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.“

(Quelle: Landschaftsgesetz NRW)

Auf einspurigen Wanderpfaden ist nur das Führen eines Pferdes erlaubt. Der Reiter muss also absteigen.

In Rhein-Berg gilt eine andere Regelung. Dort ist das Reiten nur auf ausgewiesenen Reitwegen zulässig.

Einschränkungen gelten für öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Bolzplätze sowie einem ausgewiesenen Sperrgebiet rund um den Steimel – dort ist das Reiten untersagt. „Wir können nicht erkennen, dass die Reiter die Wege so sehr schädigen, dass wir handeln müssten“, sagt Stefan Halbach, Leiter von Lindlar-Touristik. „Wirkliche Klagen über schlechte Zustände auf den Wanderwegen hatten wir 2020 nicht einen Fall.“ Im Winter müsse man immer mit matschigen, tiefen und verdreckten Wegen rechnen, so Halbach. Die Wege würden derzeit eher durch Maschinen geschädigt, die zu Forstarbeiten eingesetzt werden.

Ein Problem habe man einzig mit den Hinterlassenschaften von Pferden, aber auch da arbeite man an einer Lösung. Man überlege, an einigen Stellen in den Bäumen Schaufeln aufzuhängen, um die Reiter zu animieren, die Pferdeäpfel zu beseitigen. Die Idee stamme aus Österreich und funktioniere dort gut.

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„Wenn wir einen Hinweis über die Nutzung von Wanderwegen durch Reiter erhalten, haben wir über Lindlar-Touristik im ein- oder anderen Fall schon einmal mit den entsprechenden Reiterhöfen Kontakt aufgenommen, um eine Lösung zu erzielen“, so Bürgermeister Dr. Georg Ludwig. Für die Kontrolle von Waldwegen sei der Forstbetrieb zuständig.

Michael Geistert ist 1. Vorsitzender des Reitvereins Lindlar und selbst aktiver Reiter. Wanderer, Freizeitsportler und Reiter sollten aufeinander Rücksicht nehmen, so sein Appell. Denn der Wald sei für alle da.

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