Abo

Um Facebook-Konto zu löschenWipperfürther benutzt kinderpornografisches Bild

Lesezeit 3 Minuten
Facebook

Facebook (Symbolbild)

Wipperfürth – Um die Löschung seines Facebook-Kontos zu beschleunigen, hatte sich ein heute 39 Jahre alter Wipperfürther ein kinderpornografisches Bild auf seinen Account schicken lassen. Tatsächlich reagierte der US-Konzern zügig – das Vorgehen rief allerdings auch das Bundeskriminalamt (BKA) auf den Plan.

In dieser Woche verurteilte das Amtsgericht Wipperfürth den Mann wegen des Erwerbs kinderpornografischer Bilder in zwei Fällen zu 40 Tagessätzen à zehn Euro Geldstrafe. Die von dem Wipperfürther gewählte Methode zur Abmeldung aus dem sozialen Netzwerk sei vielleicht der einfachste Weg, aber dieser sei schlicht strafbar, sagte der Vorsitzende Richter während der Urteilsbegründung. Er betonte allerdings auch: „Ihnen kam es nicht auf das Bild als solches an.“

Im Prozess erinnerte sich der Wipperfürther daran, dass er im Sommer 2016 bemerkt habe, dass sein Facebook-Profil gehackt worden war. Auf seiner Seite veröffentlichte Posts hätten nicht von ihm gestammt, berichtete der Mann. Im Verdacht habe er einen Bekannten gehabt, der aber persönlich nicht zu erreichen war.

Rat anderer Facebook-Nutzer

Auf seine Frage an mehrere andere Facebook-Nutzer, wie man ein Profil schnellstmöglich sperre, habe man ihm vorgeschlagen, kinderpornografisches Material einzusetzen. Das Kalkül: Entsprechende Bilder registriert das Facebook-interne Kontrollsystem und sperrt den Zugang zu dem Konto. Aus im Prozess unbekannt gebliebener Quelle ließ sich der Wipperfürther im August 2016 das Foto eines unbekleideten Jungen an seinen Account schicken. Die Staatsanwaltschaft schätzt dessen Alter auf zehn bis zwölf Jahre. Der Junge spreize auf dem Bild die Beine, der Blick falle auf sein nacktes Gesäß. Weil der erste Versuch der Bildsendung technisch scheiterte, forderte der Mann das Foto zwölf Tage später noch einmal an. Tatsächlich sperrte das soziale Netzwerk das Profil des Wipperfürthers diesmal umgehend. Nun schaltete sich allerdings auch das BKA ein.

Beschluss des Bundestags

Verschärft  wurde das „Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet“ durch einen Beschluss des Bundestags noch vor der Sommerpause. Weniger bekannt ist, dass die seit dem 27. Juni geltenden Regeln auch den Kampf gegen Kinderpornografie verschärfen. Die Anbieter sozialer Netzwerke müssen entsprechende Posts und Profile nicht mehr nur löschen, sondern die Nutzer auch von sich aus an das BKA melden und dabei die IP-Adresse mitteilen. Bei Verstößen drohen Facebook, Google und Co. Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. (sfl)

2019 rückte die Polizei bei dem Familienvater zur Hausdurchsuchung an. „Festplatten und Speicherkarten wurden untersucht, aber man fand nichts – eben, weil mein Mandant mit Kinderpornografie wirklich nichts am Hut hat“, betonte Verteidiger Jörn Günther in seinem Plädoyer. Die Staatsanwaltschaft sah den Anklagevorwurf bestätigt, wies aber auch auf das von Anfang an offene Geständnis und den bislang einwandfreien Leumund des Wipperfürthers hin. Die von der Anklage beantragten 40 Tagessätze verhängte das Gericht  schließlich.

Der Wipperfürther schämte sich nach eigener Aussage sehr für sein Handeln und entschuldigte sich im Prozess mehrfach dafür. Das Gericht wies ihn auf die oft furchtbaren Umständen hin, unter denen Fotos wie das genutzte häufig zustande kämen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rundschau abonnieren