Verwirrung um 2G und 3GEs gelten unterschiedliche Regeln je nach Veranstalter

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Schilder in Alten Drahtzieherei weisen darauf hin, dass ein 3G-Nachweis vorgelegt werden muss.

Schilder in Alten Drahtzieherei weisen darauf hin, dass ein 3G-Nachweis vorgelegt werden muss.

Wipperfürth/Lindlar – 2G, 3G oder 3G+? Langsam wird es unübersichtlich. Wer schaut noch durch? Wer derzeit Veranstaltungen besuchen möchte, sollte sich vorher ganz genau erkundigen, welchen Nachweis er braucht. Die Regeln sind da unterschiedlich.

Die aktuelle NRW-Coronaschutzverordnung schreibt für Kulturveranstaltungen eigentlich die 3G-Regel vor. Zutritt haben also nur Personen, die gegen das neuartige Coronavirus vollständig geimpft sind, die einen Genesenen-Nachweis oder einen aktuellen, negativen Testvorlegen können. Doch für die Konzerte in Lindlar von Cat Ballou am Donnerstag, 9. Dezember, und der Paveier am Freitag, 17. Dezember, gilt noch eine Stufe mehr: „2G“ heißt es hier.

Kommt Ende Oktober eine Verschärfung?

Jeder, der kommt, muss also nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist. Ein negativer Test reicht nicht mehr aus. Eine Ausnahme wird nur für Kinder unter zwölf Jahren gemacht – für die es noch keinen Impfstoff gibt. Für die Wipperfürther Karnevalsveranstaltungen der Narrenzunft Neye in der Alten Drahtzieherei und in der Mühlenberghalle gilt wiederum die „3G+“-Regel.

Zur Proklamation, mit der am 13. November, 19.11 Uhr, in der Drahtzieherei die närrische Saison gestartet wird, muss also jeder und jede einen Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus mitbringen oder einen negativen PCR-Test vorweisen.

Hintergrund

Die„3G-Regel“ bedeutet, dass nur Personen, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind, zu Veranstaltungen Zutritt haben. Aber aufgepasst: In Clubs, Diskotheken, bei Tanzveranstaltungen und privaten Feiern wie Hochzeiten dürfen in NRW die Schnelltests nur noch sechs Stunden alt sein. Dafür ist hier kein PCR-Test mehr erforderlich. Kinder unter 16 Jahren gelten derzeit als getestet, da in Schulen und Kitas regelmäßig getestet wird (Ausnahme: in der Ferien).

Greift die Regel „3G+“, haben nur Geimpfte, Genesene und Personen mit einem aktuellen, negativen PCR-Test Zugang. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche.

Bei der „2G-Regel“ haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt. Auch hier gilt eine Ausnahme für Kinder und Jugendliche.

„Jeder Veranstalter entscheidet selbst, ob er über die 3G-Regel hinaus weitergehende Nachweispflichten einführt“, sagt Doris Kisters von Lindlar Kultur. Manche entscheiden sich für strengere Auflagen, um auf Nummer sicher zu gehen. Das ist durchaus legitim. Städte, Betreiber und Veranstalter in NRW dürfen schärfere Regeln erlassen.

Ihnen ist es freigestellt, den Zutritt zu eigenen Veranstaltungen und Veranstaltungsräumen nur für Geimpfte und Genesene zu beschränken. Die Kontrolle der Nachweise obliegt dann dem Veranstalter – der sich vor der Eingangstür den Nachweis zeigen lassen muss.

Verschiedene Hygienekonzepte je nach Vorgaben

Auch in der Alten Drahtzieherei in Wipperfürth sollen die Veranstalter selbst entscheiden, was für eine Regel angewendet wird, sagt Geschäftsführer René Köhler. „Da wir in Kooperation mit der Lang AG eine Teststation im Haus haben, ist das auch kein Problem.“ Im November wird es wieder die ersten Veranstaltungen geben – bis dahin sollen die Hochwasserschäden soweit behoben sein, dass der Betrieb wieder anlaufen kann.

Für den Saal hat die Geschäftsführung der Drahte ein eigenes, breitgefächertes Hygienekonzept erarbeitet, das verschiedene Optionen regelt. „Je nachdem, ob 3G- oder 2G-Regel gelten soll, kann ein Veranstalter darauf zurückgreifen“, erklärt Sophie Weiß, Assistentin der Geschäftsleitung.

Mit 2G kann der Saal bei einer Sitzplatzoption voll besetzt werden, mit der 3G-Regel ist die Auslastung bis zu 70 Prozent möglich. „Bei eine Stehveranstaltung muss die Anzahl generell verringert werden.“ Für alle aber gelte: Auf den Laufwegen muss Maske getragen werden.

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Das ist der Stand heute. „Mal abwarten, was die neue Landesschutzverordnung bringt“, sagt Sophie Weiß. Die aktuelle Verordnung endet am 29. Oktober. Danach könnte es zu weiteren Lockerungen kommen – oder zu verschärften Regeln. Denkbar wäre die „2G“-Regel für alle Veranstaltungen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte im September geäußert, dass er eine 2G-Regelung für NRW nicht gänzlich ausschließe.

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