40.000 Kinderpornos gesammeltWiederholungstäter aus Rhein-Berg muss in Haft

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Der Besitz von Kinderpornografie ist strikt verboten. Das Foto zeigt eine Kripo-Beamtin bei der Auswertung einer Online-Suche.

Der Besitz von Kinderpornografie ist strikt verboten. Das Foto zeigt eine Kripo-Beamtin bei der Auswertung einer Online-Suche.

Bergisch Gladbach – Das Bensberger Schöffengericht hat am Donnerstag einen 40 Jahre alten Wiederholungstäter wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht billigte dem geständigen Täter verminderte Schuldfähigkeit zu. Ihm droht der Widerruf einer früheren Bewährungsstrafe.

31 762 kinder- und 6155 jugendpornografische Fotos und 1426 kinder- und 366 jugendpornografische Videos: Für Rainer S. (Name geändert) geht es an diesem Tag um viel, ist er doch ein „Bewährungsversager“. Im Juli 2019 hat ihn dasselbe Gericht bereits einmal in Sachen Kinderpornografie verurteilt, damals ging es um die noch monströsere Zahl von 171 416 Kinderporno-Dateien.

2019 sprach er scheinbar offen über sich

Damals konnte der inzwischen 40 Jahre alte Minijobber die Prozessbeteiligten und –beobachter noch dadurch beeindrucken, dass er scheinbar offen über sein Innenleben sprach. Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung kassierte er damals, verbunden mit der Warnung von Richterin Birgit Brandes: „Noch einmal, und Sie landen im Gefängnis.“

Dieses zweite Mal hat es nun gegeben. Am 17. September 2020 durchsuchte die Polizei erneut die Wohnung des im ländlichen Teil von Rhein-Berg lebenden Angeklagten und stellte fast 40 000 Dateien sicher, darunter sehr harte Pornografie. Im November 2021 beschloss das Schöffengericht ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten in Auftrag zu geben.

Psychiater drängt auf Ausschluss der Öffentlichkeit

Das wurde nun präsentiert - allerdings wird die Öffentlichkeit in Gestalt des einzig anwesenden Pressevertreters vorher ausgeschlossen. Gutachter Dr. Friedrich Krull, der zuletzt im Kölner Prozess gegen den Pädophilen-Pfarrer Ue. mitgewirkt hat und langsam in den Ruhestand gleitet, hat das dringend nahegelegt.

Vor Psychiater Krull hat allerdings noch Psychologe K., der Psychotherapeut des Angeklagten, das Wort, und was der berichtet, ist nicht geeignet, den Gedanken an eine weitere Bewährung für den geständigen Angeklagten weiterzudenken: Der Klient sei nicht bereit, sich konsequent von seinen pädosexuellen Fantasien abzuwenden.

Therapeut vermisst Veränderungsbereitschaft

Weiter suche und finde er Befriedigung in Gedanken an Sex mit kleinen Jungen, weiter sei er in Chat-Gruppen mit entsprechenden Bildern aktiv. „Eine Therapie kann ich nur mit Menschen machen, die zur Veränderung bereit sind.“

Diese Einschätzung lässt den Auftritt des Angeklagten in seinem 2019er-Prozess in einem anderen Licht erscheinen. Damals berichtete er breit, wie sehr er unter seiner sexuellen Neigung zu kleinen Jungen leide und dass er vor vielen Jahren bereits nach Berlin umgezogen sei, um sich in Therapie zu begeben. Er wolle nicht zum aktiven Missbrauchstäter werden, schließlich sei er selbst missbraucht worden.

Gutachten hinter verschlossenen Türen

Umso interessanter wäre es heute für die Öffentlichkeit, etwas über die Erkenntnisse des Psychiaters zu erfahren. Doch nach dessen Vertraulichkeits-Vorstoß finden sein Vortrag und anschließende Fragen hinter verschlossenen Türen statt, wobei zwei Justiz-Praktikanten und zumindest anfangs auch der Psychotherapeut im Raum bleiben dürfen.

70 Minuten nach dem Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet Richterin Brandes dann wieder in öffentlicher Sitzung das Urteil: ein Jahr und acht Monaten Haft. Die Strafe entspricht der Forderung der Staatsanwältin.

Angeklagter berichtet von "Entzugserscheinungen"

„Eine günstige Sozialprognose kann Ihnen leider nicht gestellt werden“, sagt die Richterin in Richtung des Angeklagten. Rainer S. selbst habe im Rahmen eines dreitägigen Klinikaufenthaltes „regelrechte Entzugserscheinungen“ festgestellt. Die Hoffnung besteht, dass er in eine Therapiegruppe in der JVA Aachen kommt.

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Bei der Strafzumessung billigte das Gericht dem Angeklagten auf der Grundlage des psychiatrischen Gutachtens verminderte Schuldfähigkeit zu. Sauerstoffmangel bei der Geburt und die schwierigen isolierten Lebensumstände hätten hier eine Rolle gespielt.

Die schwierigen Lebensumstände hatte zuvor der Psychotherapeut als Zeuge ein wenig anders beurteilt: „Es ist seine Entscheidung.“

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