Akteneinsicht in Bergisch GladbachWichtiges Bodengutachten bleibt nichtöffentlich

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Die Parkfläche ist inzwischen Eigentum der Stadt. Ungewiss ist, was dort im Boden schlummert.

Die Parkfläche ist inzwischen Eigentum der Stadt. Ungewiss ist, was dort im Boden schlummert.

Bergisch Gladbach – Die politischen Aufräumarbeiten in Sachen Zanders-Altlasten haben begonnen: Vertreter von CDU und SPD nehmen in dieser Woche Akteneinsicht bei der Stadtverwaltung. Sie wollen genau wissen, auf welcher Grundlage die Stadt die möglichen Altlasten der von Zanders erworbenen Grundstücke übernommen und damit einen ursprünglichen Passus in dem Vertrag ohne politische Rücksprache gestrichen hat. Der Sachverhalt war nach Recherchen dieser Zeitung öffentlich geworden.

Michael Metten, der CDU-Fraktionsvorsitzende, ist zuversichtlich, dass die Stadtverwaltung bei ihrer fachlichen Beurteilung keinen Fehler gemacht hat. „Ich gehe deshalb davon aus, dass der Stadt keinerlei Schaden entstanden ist.“ Auf Grundlage eines neuen Bodengutachtens – das den Parteien bisher nicht bekannt ist – hat die Stadt die Zanders-Grundstücke ohne weitere Rücktrittsmöglichkeiten erworben. Dieses Gutachten hatte laut Verwaltung von keinen weiteren als den bekannten Altlastenrisiken gesprochen. Gestern erklärte die Verwaltung, dass eine öffentliche Einsicht in das Gutachten rechtlich unmöglich sei: „Grundstücksgeschäfte sind grundsätzlich nichtöffentlich. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir das Bodengutachten nicht öffentlich auslegen.“

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Metten wird Akteneinsicht erhalten: „Unabhängig von der Überprüfung der Sachverhalte hätte auch ich es für klüger gehalten, die Politik über das Gutachten und die Änderung des Vertrages zu informieren. Die Klärung der Sachfragen und die Frage der Kommunikation sind für mich aber zwei grundverschiedene Baustellen.“ Auch Klaus Waldschmidt, der SPD-Fraktionsvorsitzende, wird Akteneinsicht nehmen. Anders als Metten geht der SPD-Politiker aber mit der Verwaltung und dem Bürgermeister wesentlich härter ins Gericht: „Für mich besteht inzwischen gar kein Zweifel mehr daran, dass der Bürgermeister uns hätte informieren müssen – ganz unabhängig von den Ergebnissen des Bodengutachtens.“ Für ihn ist es eine der offenen Fragen, wie der Rat auf die Nicht-Information in dieser Sache reagieren wird.

„Riesige Chance“

Nach Informationen dieser Zeitung wird hinter den Kulissen den Politikern auch erklärt, dass eine intensive und vor allem öffentliche Diskussion der möglichen Altlasten für die Entwicklung der Gesamtstadt negativ sei. Dabei fällt immer häufiger der Name der Regionale 2025. Schließlich könnte, so die Argumentation, die Entwicklung der Zanders-Flächen im Rahmen der Regionale gefördert und eines der wichtigsten Projekte dieser Regionale 2025 werden. Als Indiz dafür wird die fest vereinbarte Eröffnung eines Regionale-Büros auf dem Zanders-Gelände gesehen. Quer durch die Bank wird diese Perspektive von den angesprochenen Politikern als „riesige Chance“ begriffen, „die wir uns nicht versauen wollen“.

Gleichzeitig gibt es auch neue Fragen wegen der möglichen Altlasten von Zanders. So hat die Stadt den Kauf der Zanders-Grundstücke gegenüber dem Kreis als „sofort rentierlich“ dargestellt – und der Kreis als Aufsichtsbehörde ist dieser Rechnung gefolgt. Das war entscheidend für den Kauf, denn der normale Kreditrahmen der Stadt hätte für die kolportierte 13-Millionen-Euro-Immobilie niemals ausgereicht. „Sofort rentierlich“ bedeutet, dass sich der Kauf sofort rechnet. Im Fall der Zanders-Immobilie wurde vorgerechnet, dass allein durch die Mieteinnahmen aus den Verwaltungsgebäuden die Kredite bedient werden können. Die Frage ist nun, ob in diese Rechnung die möglichen Kosten einer Altlastensanierung eingerechnet worden sind. Die Stadt erklärte gestern, dass die Kosten einer möglichen Altlastensanierung in der dem Kreis vorgelegten Rechnung „angemessen berücksichtigt“ gewesen sein.

Kreditrahmen nicht verlassen

Kommunen, die sich im Haushaltssicherungskonzept befinden, dürfen ihren Kreditrahmen nicht verlassen. Die Stadt Bergisch Gladbach hat zum Beispiel die Umstellung aller Laternen im Stadtgebiet außerhalb des normalen Haushalts finanziert. Auch dort wurde – nach langwierigen Verhandlungen – die „sofortige Rentierlichkeit“ vom Kreis anerkannt. Die Stadt spart bei Strom und Wartung so viel Geld, dass sich der aufgenommene Kredit sofort rechnet.

Unklar ist, was passiert, wenn sich ein als rentierlich genehmigtes Projekt dann jedoch als unrentierlich herausstellt. Muss dann der Kredit im normalen Haushalt dargestellt werden? Oliver Schiele, Pressesprecher des Kreises, sagte dazu gestern: „So einen Fall haben wir bei uns noch nicht gehabt.“

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