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Bergisch GladbachBewegung im Streit über Impf-Spritzen

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Seit einer Woche dürfen die Spezialspritzen, mit denen laut Leitendem Impfarzt zuverlässig mehr Impfdosen aus den Impfstoffampullen gewonnen werden kann, nicht benutzt werden.

Seit einer Woche dürfen die Spezialspritzen, mit denen laut Leitendem Impfarzt zuverlässig mehr Impfdosen aus den Impfstoffampullen gewonnen werden kann, nicht benutzt werden.

Rhein-Berg – Nach tagelangem Stillstand in der Auseinandersetzung zwischen NRW-Gesundheitsministerium, Kassenärztlicher Vereinigung und Kreis über den Einsatz von 25.000 Spezialspritzen, dessen Einsatz das Ministerium vergangenen Freitag verboten hatte, scheint nun Bewegung in die Sache zu kommen.

„Wir werden einen entsprechenden Antrag zur Genehmigung der Spritzen anleiern, damit es in der Sache weitergeht“, sagte Kreissprecherin Birgit Bär am Donnerstag auf Anfrage. Wie berichtet hatte das Ministerium den Einsatz der Spritzen nach eigener Aussage gestoppt, weil keine Genehmigung für die vom Kreis auf Anregung eines der Leitenden Impfärzte des Gladbacher Impfzentrums beschafften Spritzen vorlag.

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Die Spritzen sind aber laut Impfarzt Dr. Hans-Christian nötig, um kontinuierlich die seit kurzem erlaubten sieben statt sechs Impfdosen aus einer Ampulle des knappen Biontech/Pfizer-Impfstoffs zu gewinnen. Mit den vom Ministerium zur Verfügung gestellten Spritzen funktioniere das nur in seltenen Fällen, hatte Meyer argumentiert und beim Ministerium ein Pilotprojekt am Gladbacher Impfzentrum erwirkt, das der Kreis mit den 25.000 Spritzen unterstützte.

Kassenärztliche Vereinigung hat auch Kontakt mit Ministerium aufgenommen

Bei einem Genehmigungsantrag ans Ministerium benötige man allerdings die fachliche Unterstützung der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO), die schließlich für die medizinische Leitung des Impfzentrums zuständig sei, gab Kreissprecherin Bär zu bedenken. Bei der KVNO hieß es dazu gestern auf Anfrage dieser Zeitung, man habe das Ministerium „bereits gebeten, zu prüfen, ob die beschafften Spritzen im Sinne einer zügigen Durchimpfung der Impfkandidaten grundsätzlich geeignet sind“.

Zwischenzeitlich hat das Gesundheitsministeriums einen Fragenkatalog an den Rheinisch-Bergischen Kreis gestellt.

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