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FlächennutzungsplanGladbacher Stadtverwaltung stellt Stellungnahmen ins Internet

Lesezeit 3 Minuten
Die Verkehrsprobleme in Bergisch Gladbach sind bei der Diskussion des Flächennutzungsplans immer wieder ein Thema.

Die Verkehrsprobleme in Bergisch Gladbach sind bei der Diskussion des Flächennutzungsplans immer wieder ein Thema.

Bergisch Gladbach – Für alle, die sich mit dem Gladbacher Flächennutzungsplan beschäftigen, gibt es viel zu tun. Seit dem 17. Mai sind alle Stellungnahmen von Bürgern und von den „Trägern öffentlicher Belange“ auf der Internetseite der Stadt abrufbar. Insgesamt sind es exakt 2368 Stellungnahmen von Bürgern und 29 von Trägern öffentlicher Belange – eine riesige Datenmenge, die bearbeitet werden muss.

Die Stadtverwaltung will bis zur gemeinsamen Sitzung von Flächennutzungsplanausschuss und Infrastrukturausschuss am 27. September all diese Stellungnahmen bewertet haben und die endgültige Fassung des FNP der Politik vorlegen.

Für den 9. Oktober ist die entscheidende Ratssitzung terminiert.

Anschließend muss noch die Bezirksregierung Köln den FNP genehmigen – dann wäre der FNP rechtsgültig. So weit der ambitionierte Zeitplan.

Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen den vorliegenden FNP stemmt sich in einer ersten Stellungnahme gegen diesen Zeitplan. In einer Pressemitteilung heißt es: „Die Bürgerinitiativen halten die Änderungsvorschläge der Bürger, insbesondere aber auch maßgeblicher Behörden, für so gravierend, dass die Stadt nicht einfach über sie hinweggehen kann. Deshalb muss folgerichtig eine nochmalige Offenlage des FNP erfolgen.“

Keine neue Offenlegung?

Für die Stadtverwaltung ist eine erneute Offenlage keinerlei Option. Die Veröffentlichung aller Stellungnahmen sei ein weiterer Beleg dafür, dass man möglichst transparent arbeite. Der gesetzliche Fahrplan sieht keine neue Offenlage vor. Die jetzigen Veröffentlichung der Stellungnahme gehe jedenfalls über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus.

Tatsächlich ist es nicht damit getan, die Stellungnahmen der Bürger ins Netz zu stellen. Jede muss anonymisiert werden – das heißt, die Namen müssen geschwärzt werden.

Bereits im Herbst 2016 hatte es eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gegeben. Damals hatte es 4400 Eingaben gegeben. Und das zeigte Wirkung. Etliche Flächen wurden im FNP wieder gestrichen. Insbesondere dort, wo Bürgerinitiativen öffentlichen Druck machten.

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Ein entsprechend abgespeckter FNP-Entwurf wurde im weiteren Verfahren dann zur Offenlage gebracht. Das war im Januar dieses Jahres. Nach einer freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung ist diese Offenlage nun rechtlich verpflichtend. Insbesondere die „Träger der öffentlichen Belange“ gaben ihre Stellungnahme ab.

Darunter auch der Rheinisch-Bergische Kreis. Der hatte sich – wir berichteten – relativ klar gegen eine Bebauung des Neuborner Busches ausgesprochen. Die Firma Krüger plant dort ein neues Verwaltungsgebäude.

Aber auch andere Verbände äußern Kritik. Der Bergische Naturschutzverein zum Beispiel sehr grundsätzlich: Der Plan werde „den Anforderungen an einen behutsamen, vor dem Hintergrund des Klimawandels zukunftsweisenden Umgang mit Natur und Landschaft sowie dem Artenspektrum“ nicht gerecht.

Bestimmte Kritikpunkte wiederholen sich immer wieder. Insbesondere das Vorgehen beim Verkehr. Die Stadt argumentiert, dass bei der Bearbeitung eines konkreten Bebauungsplans die verkehrliche Anbindung und die Folgen für das gesamtstädtische Verkehrsnetz überprüft werden. Bürger, aber auch Verbände, fordern, dass zuerst ein Verkehrskonzept für mögliche neue Bebauungsgebiete erarbeitet werden müsse. Weiter wird etwa im Detail nachgefragt, wie und wo Ausgleichsflächen für die geplanten Bebauungen vorgesehen sind.

Der zuständige Stadtbaurat Harald Flügge war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Vertreter der Bürgerinitiativen kündigten im Gespräch mit dieser Zeitung an, die veröffentlichten Unterlagen sehr genau zu studieren. Rainer Röhr: „Wir werden sehr wachsam sein.“

Was ist der Flächennutzungsplan?

Zum Planungsinstrument einer jeden Kommune gehört der Flächennutzungsplan (FNP). Mit ihm soll die Entwicklung der Kommunen gesteuert werden. Jegliche Form der Bodennutzung muss hier dargestellt werden – egal ob landwirtschaftliche Nutzfläche, Gewerbe- oder Wohnfläche. Der Gesetzgeber spricht von einer „konzeptionellen Entwicklungsplanung“.

Grundsätzlich gilt, dass die im FNP ausgewiesen Gebiete nicht automatisch der dort festgeschriebenen Nutzung zugeführt werden. Die Stadt Bergisch Gladbach weist in ihren Stellungnahmen immer wieder darauf hin, dass es keine Zwangsläufigkeit gebe. Umgekehrt können aber Flächen, die im FNP nicht als Baugebiete auswiesen worden sind, nicht zu Bauland werden. Der FNP gibt demnach den Rahmen für eine mögliche Entwicklung vor. Entscheidend ist, welche Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. (nie)

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