GrundsteuerreformHäuser und Grundstücke in Rhein-Berg werden neu bewertet

Lesezeit 1 Minute
Neuer Inhalt

Bei der Berechnung der Grundsteuer spielt die Größe des Grundstücks eine zentrale Rolle, ebenso seine Lage.

Rhein-Berg – Derzeit erhalten die Eigentümer von Wohngrundstücken in Rhein-Berg wichtige Information des Finanzamtes zur anstehenden Grundsteuerreform. Die individuellen Angaben sollen beim Erstellen der Feststellungserklärung helfen. Das Schreiben enthält Daten zum Flurstück, zum Aktenzeichen, zur Gemarkung, Grundbuchblatt, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.

Ab Mitte Juni gibt es auch Papiervordrucke 

Diese Daten können Eigentümer nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen. Hilfestellung gibt es auch über eine digitale Landkarte, die die Finanzverwaltung eingerichtet hat. Das Wichtigste: Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis 31. Oktober einzureichen beim zuständigen Finanzamt, und zwar grundsätzlich digital. Ab 1. Juli ist das über das Online-Portal Elster möglich. Das Finanzamt empfiehlt allen, die noch keinen Zugang haben, sich am besten direkt unter elster.de zu registrieren. Die Feststellungerklärung kann auch über den Zugang eines nahen Angehörigen oder über einen anderen Softwareanbieter, der über diesen Service verfügt, abgegeben werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Ab Mitte Juni sollen auch Papiervordrucke erhältlich sein. Auskünfte zur Umstellung der Grundstücke gibt das Finanzamt auch telefonisch unter der zentralen Grundsteuer-Hotline (02202) 93 42 19 59 (montags bis freitags, 9 bis 18 Uhr).

Rundschau abonnieren