Kommentar zum DenkmalschutzDie Stadt darf bei Zanders keine Zeit verlieren

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Viele Werksgebäude entstanden um 1900. Seine Handschrift auf dem Gelände hinterließ auch der Architekt Gustav Börstinghaus.

Viele Werksgebäude entstanden um 1900. Seine Handschrift auf dem Gelände hinterließ auch der Architekt Gustav Börstinghaus.

Bergisch Gladbach – Im Zentrum der Stadt wird kein umfangreiches Industriedenkmal entstehen. Das hat das Ministerium mit seiner Entscheidung zum Denkmalschutz auf dem Zanders-Gelände eindeutig geklärt. Es setzt einen Schlussstrich unter die erbittert geführte Auseinandersetzung zwischen Landschaftsverband und Stadt um das Ausmaß der Unterschutzstellung.

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Für die Stadt ist das Kapitel damit aber nicht beendet. Im Gegenteil. Denn die vom Gutachter Michael Werling attestierten 13 denkmalwürdigen Einzelgebäude müssen nun, wie angekündigt, auch wirklich zügig in die Denkmalliste eingetragen werden. Wer hier jetzt lange wartet, setzt sich dem Vorwurf aus, die Dinge mutwillig zu verschleppen.

Ohne Eintrag ist kein Gebäude geschützt

Denn ohne Eintragung in die Denkmalliste ist nach wie vor kein einziges der historischen Gebäude auf dem Areal geschützt. Nicht vor Veränderungen, auch nicht vor der Abrissbirne. Die Pläne des Unternehmens Zanders, das als produzierender Betrieb zwangsläufig andere Prioritäten setzen muss, gehen dahin, in Kürze das alte Kraftwerk von Kohle auf Gas umzustellen.

Experten behaupten, dass dies auch unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten gelingen könne. Ohne Eintragung des Objektes in die Denkmalliste verschenkt man sein Mitspracherecht. 

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