Rösrather verurteiltUhren und Schmuck für 150.000 Euro gestohlen – Geldstrafe

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Bergisch Gladbach – „Das hat mich Jahre meines Lebens gekostet“, sagt die Zeugin, eine wohlhabende Hausbesitzerin aus Rösrath, vor Gericht. Der Ehemann der 61-Jährigen war viel zu früh gestorben, sie hatte danach eine Einliegerwohnung in dem zu groß gewordenen Haus untervermietet, an einen netten jungen Mann, der vom Alter gut ihr Sohn hätte sein können.

Doch am Ende des Mietverhältnisses fehlten Schmuck, Uhren und wertvolle Feuerzeuge im Gesamtwert von 150 000 Euro aus ihrem Haus und Viktor V. (Namen geändert) saß auf der Anklagebank des Bensberger Schöffengerichts. Das verurteilte den 39-jährigen erwerbslosen ungelernten Arbeiter am Ende auch, mangels Beweisen aber nicht wegen Einbruchsdiebstahls, sondern nur wegen Hehlerei, und zwar zu einer überschaubaren Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro.

Zeugin stellt Dieb eine Falle

Katharina P., der bestohlenen Zeugin der Anklage, dürfte es nicht leicht fallen zu akzeptieren, dass sie die Uhrensammlung ihres Mannes und ihren eigenen Schmuck wohl nie mehr zurückbekommt, denn davon fehlt jede Spur. In ihrer Zeugenaussage hatte sie geschildert, dass sie zunächst Viktors Bruder als Mieter aufgenommen hatte, und zwar auf Empfehlung eines Handwerkers, der in ihrem Garten gearbeitet hatte. Später zog der Bruder aus und Viktor folgte als Mieter der Einliegerwohnung mit eigenen Wohnungsschlüssel.

Misstrauisch wurde Katharina P. 2019, als sie einem Monteur der Stadtwerke Rösrath Trinkgeld aus einem Topf gegeben wollte, den sie mit Münzgeld gefüllt hatte: Viel Münzgeld fehlte. Zu Ostern 2019 konstruierte sie eine Falle, füllte den Topf auf, verkündete lauthals, in Urlaub zu fahren. Wieder fehlte Geld. Darauf bemerkte sie, dass der über das Gebäude verteilte Schmuck ebenfalls weg war –und die separat gelagerten Originalverpackungen auch. Es gab überhaupt keine Einbruchsspuren. Der Täter musste also einen Nachschlüssel besessen haben und planvoll vorgegangen sein.

Schuldspruch nur wegen Hehlerei

Sie erstattete Anzeige, doch bei einer Hausdurchsuchung bei dem inzwischen in die Nachbarstadt verzogenen Viktor P. konnte die Polizei nur noch zwei teure Markenfeuerzeuge aus den 1990er Jahren und die dazu gehörende Originalverpackung sicherstellen. Viktor schließlich gab am Ende an, die Uhren geschenkt bekommen zu haben, im Übrigen schwieg er.

So blieb am Ende eine entscheidende Frage offen: Konnte wirklich nur Viktor oder sein Bruder einen Schlüssel gehabt haben? Oder vielleicht auch einer der Handwerker aus dem Garten? Oder hatte jemand anders den gut versteckten Zweitschlüssel zum Haus gefunden und nachgemacht? Eine Verurteilung wegen Einbruchsdiebstahls kam damit nicht mehr in Frage. Mit dem Schuldspruch lediglich wegen Hehlerei folgte das Schöffengericht am Ende dem Antrag der Staatsanwältin.

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