Unfall-ProzessSeniorin bedankt sich bei Bergisch Gladbacher Gericht für Geldbuße

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Bergisch Gladbach – „Und ich dachte schon, ich müsste mein Auto abgeben und meinen Führerschein auch“: Ihre 77 Jahre merkt man der munteren Dame auf der Anklagebank nicht an, wohl aber ihre Erleichterung, dass das Strafverfahren gegen sie bei Zahlung von 800 Euro Buße an die „Hits fürs Hospiz“ eingestellt wird. Am 2. September 2020 war Charlotte P. (Name geändert) auf dem Parkplatz der Strundepark-Einkaufsmeile am Ostende der Kreisstadt in eine Parklücke eingebogen und hatte ein geparktes Auto beschädigt. Sie fuhr nach kurzem Zögern weiter, ohne sich um den Schaden, immerhin 1493,09 Euro, zu kümmern. Fahrerflucht nennt man das.

Vor Gericht gab die frühere Sekretärin an, von dem Unfall nichts bemerkt zu haben. Auch passe der angebliche hohe Schaden des gegnerischen Fahrzeugs nicht zu ihrem Auto, an dem nichts passiert sei. Ihre Einlassung passte aber wiederum überhaupt nicht zu den Beobachtungen eines Fußgängers: „Ich sah das Auto einbiegen und dachte »Oh, das ist aber ein ungünstiger Winkel.« Da passierte es auch schon. Das andere Auto wackelte und es knackte“, berichtete der 43-jährige Vermessungstechniker über seine Beobachtungen.

Verfahren gegen Buße eingestellt

Die Fahrerin sei kurz stehen geblieben, dann aber weitergefahren. Er selbst habe kurz überlegt, ob er vielleicht lieber „gar nichts gesehen“ hätte, dann aber einen privaten Parkwächter angesprochen. Der habe sich nicht weiter interessiert und ihn an die Polizei verwiesen, die die Ermittlungen aufnahm. Der Schaden sei keine Lappalie gewesen: Mindestens zwei Elemente seien beschädigt und der Lack zerkratzt gewesen.

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Nach der Zeugenaussage und Begutachtung von Fotos erläuterte Richterin Birgit Brandes der anwaltlich nicht vertretenen Seniorin die Lage: Da die Angeklagte nicht vorbestraft sei, könne man entweder das Verfahren gegen Zahlung einer Buße einstellen oder ein rund 2000 Euro teures Sachverständigen-Gutachten in Auftrag geben, das bei einer Verurteilung die alte Dame zu zahlen haben werde. Charlotte P. wählte die Buße, die sie in vier Raten abstottern darf. „Ich bedanke mich“ sagte sie am Ende noch und fragte nach: „Muss ich irgendwo unterschreiben?“ Das musste sie nicht, nahm aber den guten Rat mit, ihre eigene Fahrtauglichkeit immer mal wieder kritisch zu überprüfen. „Das tue ich ohnehin. Und übrigens werde ich häufiger überholt.“

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