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BurscheidAuf der Wiese Rötzinghofen/Im Hagen soll eine neue Siedlung entstehen

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Auf der bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Rötzinghofener Straße/Im Hagen soll ein Neubaugebiet entstehen.

Auf der bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Rötzinghofener Straße/Im Hagen soll ein Neubaugebiet entstehen.

Burscheid – Einstimmig votierten die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses für die Änderung des Flächennutzungsplanes des künftigen Baugebiets Rötzinghofen/Im Hagen. Das Gremium empfahl dem Stadtrat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen und offen zulegen.

Ursprünglich war die Wiese neben dem Vitalbad Mitte der 70er Jahre einmal als Sondergebiet für ein Schul- und Freizeitzentrum vorgesehen. Doch mit der Einrichtung der Johannes-Löh-Gesamtschule ist die Ausweisung der Fläche als Schulzentrum nicht mehr erforderlich. Planungsrechtlich ist nun eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, da die Stadt dort ein Bauprojekt verwirklichen will, dessen Träger sie ist.

Erweiterung des Bades nicht geplant

Nachdem Gespräche mit den Stadtwerken Burscheid im Zusammenhang mit dem Vitalbad stattfanden, zeigte sich, dass mittelfristig keine Erweiterung des Bads geplant ist. Stattdessen soll nun ein Wohngebiet entstehen. Vorgesehen ist eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern sowie Geschosswohnungsbau. Für das Neubaugebiet sieht das Dortmunder Büro Planquadrat 82 Wohneinheiten vor. Laut Verwaltung soll eine Arrondierung des vorhandenen Wohngebiets beidseits der Rötzinghofener Straße stattfinden. Derzeit wird die Fläche noch landwirtschaftlich genutzt. Im Zuge der Planungen wurden Umwelt- und Artenschutzprüfungen sowie schalltechnische Untersuchungen in die Wege geleitet.

„Die Belange des an der östlichen Grenze des künftigen Wohngebiets liegenden Burscheider Bads werden insbesondere bezüglich Sicht- und Lärmschutz in der Planung berücksichtigt“, verspricht die Verwaltung. Wie der Rheinisch-Bergische Kreis im Juli mitteilte, bestehen aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Bebauung. Auch mit Blick auf die Wasserwirtschaft bestünden keine Bedenken.#allarticles

Der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BA) gab zu Bedenken, dass die Straßen für Lastwagen ausreichend tragfähig und ganzjährig befahrbar sein müssen. Sofern Wendekreise- und schleifen nicht gebaut werden könnten, seien ausnahmsweise auch Wendehämmer erlaubt. Auch die Netzbetreiber äußerten keine Bedenken.

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