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Corona-NotbremseDiese Maßnahmen gelten ab Montag in Rhein-Berg – Kita-Frage offen

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Coronavirus (Symbol)

Rhein-Berg – Mehr als 100 Neuansteckungen binnen 24 Stunden und eine Sieben-Tage-Inzidenz, die über die nächste kritische Marke von 200 schnellte ließen am Freitag offenbar auch den schärfsten Verfechtern einer Offenhalten-Strategie keinen Spielraum mehr.

„Wir werden unsere am Dienstag erlassene Allgemeinverordnung zurückziehen“, sagt Landrat Stephan Santelmann (CDU) am Freitagmittag im Gespräch mit dieser Zeitung.

Norbremse greift

Damit greift ab Montag die vom Land eigentlich bereits am Mittwoch für Rhein-Berg verhängte „Notbremse“, die Landrat Santelmann im Schulterschluss mit den Kommunen per eigener Allgemeinverfügung zunächst ausgehebelt hatte, um Geschäfte und Einrichtungen mittels verschärfter Testvorschriften offenzuhalten.

Warum die 180-Grad-Wende? „Es ist die Situation mit einer Inzidenz von deutlich über 200, die diese Entscheidung nötig macht“, sagt Santelmann. Am Dienstag, als der Kreis seine Allgemeinverfügung erließ, war die Inzidenz allerdings auch bereits um 36 Zähler auf 166 in die Höhe geschnellt. „Die Situation in den Krankenhäusern beschäftigt uns aber jetzt auch extrem“, sagt Santelmann am Freitagmittag.

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Nach Abstimmung mit dem Krisenstab, Gesundheitsamt und Schulaufsicht, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Kreis sowie einer Videokonferenz mit den Landräten der Nachbarkreise will Santelmann zwar auf eine Ausgangssperre, wie sie Oberberg und Köln eingestielt haben, zwar zunächst verzichten, die Schulen aber mit Ausnahme der Abschlussklassen in der kommenden Woche nicht zum Präsenzunterricht zurückkehren lassen.

Was ab Montag aufgrund der „Notbremse“ gilt, im Überblick (sofern bereits Angaben vorliegen):

  • Kontakte:
  • Keine Ausgangssperre:
  • Geschäfte:
  • Friseure und Co:
  • Schnelltests:
  • Schulen:
  • Kitas:
  • Museen:
  • Tierparks

Bergisch Gladbachs Bürgermeister Frank Stein (SPD) begrüßte die Maßnahmen des Kreises „uneingeschränkt“ wie er in einer Pressemitteilung am Freitagnachmittag mitteilen ließ.

„Das Kreisgesundheitsamt ist gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden der Landesregierung die fachlich kompetente Stelle, die epidemiologisch beurteilen muss, ob Erleichterungen für die Bevölkerung weiter aufrechterhalten werden können“, so Stein weiter. „Es ist für mich absolut nachvollziehbar, dass der Anstieg der Inzidenzwerte in der aktuellen Dynamik keine Alternative zu den nun getroffenen Verschärfungen zulässt.“

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